Gesetzgebungsverfahren - 22. April 2020

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht

BMJV, Mitteilung vom 22.04.2020

Unter anderem durch die Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 hat sich gezeigt, dass die damaligen Rechtsänderungen zwar die Transparenz für Schuldner im Inkassofall deutlich erhöht haben, sich jedoch insbesondere die Kostenfrage noch sehr unbefriedigend darstellt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat daher einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht erarbeitet und diesen am 16. September 2019 unter anderem an die betroffenen Verbände mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 1. November 2019 versandt. Der Regierungsentwurf wurde am 22. April 2020 vom Kabinett beschlossen.

Neben den zentralen Änderungen bei den Geschäfts- und Einigungsgebühren will der Entwurf unter anderem die doppelte Inanspruchnahme von Schuldnern durch Inkassounternehmen und Rechtsanwälte ausschließen und das Bewusstsein der Schuldner für die Folgen einer Nichtzahlung und der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses stärken.