Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) - 25. Oktober 2019

Gesetz zur Bürokratieentlastung im Bundestag verabschiedet

BMWi, Pressemitteilung vom 25.10.2019

Das von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegte dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) wurde am 24.10.2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. In einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses wurde die Bedeutung von
Bürokratieentlastung
für die Wirtschaft betont.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier:

„Mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz entlasten wir die Wirtschaft um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist ein großer Erfolg für den Bürokratieabbau und zentraler Baustein meiner Mittelstandsstrategie. Wir geben Unternehmen durch den Abbau von Bürokratie mehr Luft zum Atmen, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Besonders freuen mich die Entlastungen für Gründerinnen und Gründer, die künftig nur noch viermal statt wie bisher zwölfmal pro Jahr ihre Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen müssen.“

Weitere zentrale Bestandteile des BEG III sind die deutlich kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen, der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den papierhaften Meldescheinen im Hotelgewerbe.

Ergänzend zum BEG III wird das Bundeswirtschaftsministerium ein Basisregister in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer voranbringen und damit einen wesentlichen Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens legen. Wenn das Basisregister vollständig mit anderen Registern vernetzt ist, sind hierdurch weitere Entlastungen der Wirtschaft in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr realisierbar.

Mit dem BEG III unternimmt die Bundesregierung einen wichtigen ersten Schritt zum Bürokratieabbau, einem der zentralen Punkte der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegten Mittelstandsstrategie.