EU-Recht - 8. Mai 2023

Gesetz über digitale Dienste: EU-Kommission bittet um Feedback zur Prüfung sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 05.05.2023

Der Entwurf einer Verordnung zur Durchführung unabhängiger Prüfungen für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ist jetzt für öffentliches Feedback verfügbar. Die Konsultation läuft bis zum 2. Juni. Nach Einholung des öffentlichen Feedbacks plant die Kommission, die Regeln vor Ende des Jahres zu verabschieden.

Unabhängige Prüfungen sind unerlässlich, um der Kommission zu helfen, die Einhaltung aller Verpflichtungen, die durch den DSA festgelegt werden, zu beurteilen. Strenge unabhängige Prüfungen sind ein wichtiges Instrument der Rechenschaftspflicht für das DSA und spiegeln die besten Praktiken in vielen anderen regulierten Sektoren wider, wie z. B. bei den Finanzdienstleistungen.

Der Entwurf des Rechtsakts zur Konsultation enthält die wichtigsten Grundsätze, die Prüfer bei der Auswahl von Prüfungsmethoden und -verfahren anwenden sollten, ebenso weitere Spezifikationen für die Prüfung der Verpflichtungen von VLOPs und VLOSEs zu Risikomanagement und Krisenreaktion. Er umfasst auch Vorlagen für den Prüfungsbericht und die Berichte über die Durchführung der Prüfung, die veröffentlicht und der Kommission und dem Koordinator für digitale Dienste im Land der Niederlassung des VLOP oder VLOSE vorgelegt werden.

Der Prüfbericht sollte eine klare, unabhängige Stellungnahme zur Übereinstimmung der VLOPs und VLOSEs mit dem DSA enthalten. Die ersten Prüfberichte sind spätestens ein Jahr nach Beginn der Anwendung der DSA-Verpflichtungen für benannte VLOPs und VLOSEs fällig.

Quelle: EU-Kommission