EU-Fluggastrechte-Verordnung - 23. Dezember 2021

Fluggastrechte: 87 Prozent erwarten Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall

vzbv, Pressemitteilung vom 23.12.2021

  • vzbv fordert Erhalt des Verbraucherschutzniveaus bei EU-Fluggastrechten
  • vzbv-Umfrage zeigt: Für 77 Prozent der Befragten sind Fluggastrechte ein wichtiger Erfolg der EU für Verbraucher:innen.
  • Die Ampel-Koalition muss sich auf EU-Ebene für den Erhalt des Schutzniveaus einsetzen.

Der vzbv fordert eine reichweitenstarke Informationskampagne für Fluggastrechte und Schlichtungsmöglichkeiten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Entscheidung der Ampel-Koalition, im Falle einer Neuregelung der EU-Fluggastrechte-Verordnung das bestehende Schutzniveau erhalten zu wollen. Das entspricht auch dem Anspruch der Verbraucher:innen: 87 Prozent erwarten, dass sie durch die EU-Fluggastrechte bei Flugannullierung oder -verspätung angemessen entschädigt werden. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv. Durch eine Informationskampagne der Bundesregierung sollten Verbraucher:innen über ihre Rechte gegenüber Airlines informiert werden.

„Passagierrechte schützen die Menschen, wenn sie unterwegs sind. Wie wichtig zuverlässiges und sicheres Reisen im Alltag ist, hat auch die unbeständige Corona-Zeit verdeutlicht. Das Bekenntnis im Koalitionsvertrag, die Fluggastrechte auf dem jetzigen Schutzniveau zu erhalten, ist deshalb ein wertvolles Versprechen an alle Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Die Bundesregierung muss jetzt auf EU-Ebene ihren Worten Taten folgen lassen: Seit einiger Zeit überarbeitet die EU-Kommission die Fluggastrechte-Verordnung. Die Umsetzung dieser Vorschläge würden zu einer deutlichen Schwächung des Verbraucherschutzniveaus führen.

Infokampagne für Fluggastrechte und Schlichtung

Jeder zehnte Befragte (10 Prozent) gibt an, schon mal einen Entschädigungsanspruch gegenüber einer Fluggesellschaft geltend gemacht bzw. dies versucht zu haben. „Viele Menschen wissen aber gar nicht, dass ihnen bei Annullierungen und Verspätungen bestimmte Hilfeleistungen und sog. Ausgleichszahlungen zustehen“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Auch die Möglichkeit der kostenfreien Schlichtung ist oft nicht bekannt. „Daher ruft der vzbv die Bundesregierung auf, eine reichweitenstarke Informationskampagne zu starten“, so Klaus Müller.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)