EU-Recht - 8. März 2024

Faire digitale Märkte: Torwächter müssen ab 07.03.2024 alle DMA-Regeln einhalten

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 07.03.2024

Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und ByteDance müssen ab 07.03.2024 alle Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markes Act, DMA) vollständig einhalten. Die sechs Unternehmen wurden im September 2023 als Torwächter (Gatekeeper) von der EU-Kommission benannt. Sie hatten sechs Monate Zeit dafür, die neuen Regeln umzusetzen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Durch unser neues Regelwerk werden die Online-Märkte offener und ermöglichen es Marktteilnehmenden, wettbewerbsfähiger zu sein, sodass auch kleine, innovative Unternehmen eine faire Chance haben, sich durchzusetzen. Und als Verbraucher werden uns online erschwinglichere Optionen zur Verfügung stehen. Das Gesetz bringt tiefgreifende Veränderungen für die Online-Märkte mit sich und fördert die Öffnung des digitalen Marktplatzes – zugunsten aller europäischen Akteure und Nutzer.“

Neue Vorschriften, neue Rechte

Ziel des Gesetzes über digitale Märkte ist es, die digitalen Märkte in der EU bestreitbarer und fairer zu machen. (Bestreitbarkeit bezeichnet in der Mikroökonomie, wie zugänglich ein Markt für potentielle Konkurrenten ist). In dem Gesetz werden neue Vorschriften für zehn definierte zentrale Plattformdienste wie Suchmaschinen, Online-Marktplätze, Geschäfte für Software-Anwendungen, Online-Werbedienste und -Nachrichtenübermittlungsdienste festgelegt und europäischen Unternehmen und Endnutzern neue Rechte eingeräumt.

Möglichkeiten durch den DMA für gewerbliche Nutzer

In der EU niedergelassene gewerbliche Nutzer, die auf von den sechs Torwächtern angebotene Dienste angewiesen sind, um ihre Kunden zu erreichen, verfügen ab dem heutigen Tag über neue Möglichkeiten. So können gewerbliche Nutzer nun beispielsweise

im Wettbewerb mit Diensten der Torwächter auf deren Plattformen von einer fairen Behandlung und gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren
Interoperabilität mit den Diensten der Torwächter beantragen, um neue, innovative Dienste anzubieten
ihre Software-Anwendungen über andere Kanäle als die von den Torwächtern betriebenen Geschäfte für Software-Anwendungen verkaufen
auf die durch ihre Tätigkeiten auf den Plattformen der Torwächter generierten Daten zugreifen
außerhalb der Plattformen der Torwächter Angebote bewerben und Verträge mit Kunden abschließen

Größere Auswahl und mehr Innovation

Endnutzer profitieren von größerer Auswahl und mehr Innovation im digitalen Raum in Europa. Sie haben jetzt die Möglichkeit,

  • ihre Entscheidungsfreiheit zurückzuerlangen, und sind nicht mehr an die vom Torwächter festgelegten Standardoptionen gebunden; so können sie alternative Geschäfte für Software-Anwendungen und andere Dienste als die von den Torwächtern angebotenen Dienste wählen
  • eine bessere Kontrolle über ihre Daten zu erlangen, indem sie entscheiden können, ob die Torwächter ihre Konten miteinander verknüpfen und dadurch ihre personenbezogenen Daten über verschiedene Dienste hinweg erheben und zusammenführen können
  • einfach Zugang zu Daten von einem Dienst oder einer Software-Anwendung zu erhalten und diese Daten auf einen anderen Dienst oder eine andere Software-Anwendung zu übertragen und dort zu nutzen, wodurch eine nahtlose Datensicherung und -übertragung zwischen verschiedenen Diensten möglich wird
  • alternative elektronische Identifizierungsdienste und alternative Zahlungsdienste für in der Software-Anwendung integrierte Käufe zu verwenden

Berichtspflichten

Die Torwächter haben vor Ablauf der Frist begonnen, Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte zu testen, zu denen Dritte Rückmeldungen gegeben haben. Ab heute sind die Torwächter verpflichtet, in einem Compliance-Bericht die wirksame Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und die ergriffenen Maßnahmen darzulegen. Die öffentlichen Fassungen dieser Berichte sind auf der speziellen Website der Kommission zum Gesetz über digitale Märkte einsehbar. Heute müssen die benannten Torwächter der Kommission zusätzlich zur nichtvertraulichen Fassung des Berichts auch eine von unabhängiger Stelle geprüfte Beschreibung aller zum Verbraucher-Profiling verwendeten Techniken vorlegen.

Die Kommission wird die Compliance-Berichte nun sorgfältig analysieren und prüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam zur Erreichung der Ziele der entsprechenden im Gesetz über digitale Märkte vorgesehenen Verpflichtungen beitragen. Die Kommission berücksichtigt bei ihrer Prüfung auch Beiträge von Interessenträgern, so auch im Rahmen der Compliance-Workshops, bei denen Torwächter ihre Lösungsvorschläge präsentieren können.

Durchsetzung

Die Kommission wird nicht zögern, förmliche Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen und das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium zur vollständigen Durchsetzung des Gesetztes über digitale Märkte voll auszuschöpfen.

Besteht der Verdacht einer Zuwiderhandlung, kann die Kommission ein Verfahren zur Untersuchung des möglichen Verstoßes einleiten. Bei Zuwiderhandlungen kann die Kommission Geldbußen von bis zu 10 % des von dem betreffenden Unternehmen weltweit erzielten Gesamtumsatzes verhängen; bei einer wiederholten Zuwiderhandlung kann die Geldbuße auf bis zu 20 % hochgesetzt werden. Darüber hinaus ist die Kommission im Falle systematischer Zuwiderhandlungen auch befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen. Beispielsweise kann sie einen Torwächter dazu verpflichten, ein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen, oder sie kann dem Torwächter verbieten, zusätzliche Dienste zu erwerben, die mit der systematischen Nichteinhaltung der Vorschriften in Verbindung stehen.

Quelle: EU-Kommission