EU-Recht - 9. September 2021

Europäische Bürgerinitiative zur europäischen Handelspolitik registriert

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.09.2021

Die Europäische Kommission hat am 08.09.2021 beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik“ zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission dazu auf, „auf der Grundlage der gemeinsamen Handelspolitik Rechtsakte vorzuschlagen, mit denen verhindert wird, dass juristische Personen in der EU Erzeugnisse, die ihren Ursprung in illegalen Siedlungen besetzter Gebiete haben, in die EU einführen sowie auch, dass juristische Personen in der EU Erzeugnisse in diese Gebiete ausführen.“ Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Die Kommission wird in der Initiative aufgefordert, einen Vorschlag für einen Rechtsakt im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik vorzulegen, der allgemeiner Natur ist und nicht auf ein bestimmtes Land oder Gebiet abzielt.

Vor dem Hintergrund eines Urteils des Gerichts zu einem früheren Beschluss der Kommission und nach Eingang zusätzlicher Informationen von den Organisatoren bewertet die Kommission mit dem heutigen Beschluss die vorgeschlagene Initiative erneut.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Registrierung können die Organisatoren mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Die Kommission kann dann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Quelle: EU-Kommission