EU-Recht - 11. Mai 2023

EuGH zur Verantwortlichkeit von Kraftverkehrsunternehmen für Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer

EuGH, Pressemitteilung vom 11.05.2023 zum Urteil C-155/22 vom 11.05.2023

Ein Kraftverkehrsunternehmen kann sich seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer nicht dadurch entledigen, dass es diese auf Dritte überträgt.

Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, die eine solche Übertragung der Verantwortlichkeit zulässt und dadurch die Infragestellung der Zuverlässigkeit des Unternehmens sowie die Verhängung von Sanktionen gegen das Unternehmen verhindert.

Quelle: EuGH