EU-Recht - 27. Dezember 2022

EU-US-Data-Privacy-Framework: Verfahren zur Annahme eingeleitet

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 14.12.2022

Die EU-Kommission hat am 13.12.2022 das Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für das sogenannte EU-US Data Privacy Framework eingeleitet (EU-US DPF). Das EU-US DPF soll das Privacy Shield ersetzen, welches vom EuGH im Juli 2020 für ungültig erklärt wurde.

In dem nun veröffentlichten Beschlussentwurf wird der Schluss gezogen, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Sobald der Angemessenheitsbeschluss angenommen worden ist, können europäische Unternehmen personenbezogene Daten an teilnehmende Unternehmen in den Vereinigten Staaten übermitteln, ohne zusätzliche Datenschutzgarantien einführen zu müssen.

Grundlage für den Entwurf ist eine Executive Order, die der US-Präsident Joe Biden am 07.10.2022 unterschrieben hat. Die Executive Order sieht für Europäer, deren personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden, gewisse Garantien und Rechtsmittel vor.

Nächste Schritte

Die Veröffentlichung der Executive Order und der Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss sind erst der Anfang. Nun benötigt es die Einholung einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses und ein positives Votum der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus hat das EU-Parlament ein Kontrollrecht. Erst nach Abschluss des vrs. 6-monatigen Verfahrens kann die EU-Kommission einen neuen Angemessenheitsbeschluss (vrs. im zweiten Quartal 2023) annehmen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel