DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 06.04.2023
Die EU-Kommission hat eine bis zum 03.05.2023 andauernde Konsultation zur EU-Umwelttaxonomie eingeleitet. Sie ergänzt die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 um technische Bewertungskriterien zur Ermittlung von ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu den verbleibenden vier Umweltzielen leisten (und erhebliche Beeinträchtigungen der anderen Ziele vermeiden):
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Außerdem stellt sie einen Entwurf einer delegierten Verordnung zur Erweiterung der Klimataxonomie (delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) zur Diskussion, in dem zusätzliche technische Bewertungskriterien für wirtschaftliche Tätigkeiten vorgeschlagen werden, die auf die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel einzahlen.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel