Die EU-Kommission hat einen Fahrplan zu den ersten beiden Umweltzielen – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten veröffentlicht. Ziel ist es, technische Evaluierungskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten festzulegen, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten und die anderen in der Taxonomie-Verordnung definierten Ziele nicht beeinträchtigen. Die EU-Kommission wird […]
Die EU-Kommission hat einen
Fahrplan
zu den ersten beiden Umweltzielen – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten veröffentlicht. Ziel ist es, technische Evaluierungskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten festzulegen, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten und die anderen in der Taxonomie-Verordnung definierten Ziele nicht beeinträchtigen.
Die EU-Kommission wird delegierte Rechtsakte für die technischen Evaluierungskriterien pro Umweltziel der Taxonomie-Verordnung erlassen. Für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ist die Vorlage der entsprechenden delegierten Rechtsakte im 4. Quartal 2020 geplant. Laut Fahrplan wird es über die bereits in der Vergangenheit stattgefundenen Konsultationen, deren Ergebnisse in den Abschlussbericht zur EU-Taxonomie der technischen Expertengruppe für nachhaltige Finanzierung eingeflossen sind, keine weiteren spezifischen öffentlichen Konsultationen geben. Die EU-Kommission räumt aber ein, dass Stakeholder vor Erlass der delegierten Rechtsakte die Möglichkeit haben, Feedback zu den Entwürfen zu geben oder sich im Rahmen einer zukünftigen öffentlichen Konsultation zur überarbeiteten Strategie für nachhaltige Finanzierung auch zur Nutzung der EU-Taxonomie im weiteren Sinne äußern können.