EU-Recht - 18. März 2024

EU-Parlament und EU-Staaten einig über europäischen Raum für Gesundheitsdaten

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 15.03.2024

Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben sich auf einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten geeinigt. Er soll den Bürgerinnen und Bürgern volle Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben, um eine bessere Gesundheitsversorgung in ihrem Land und der gesamten EU zu erhalten. Zudem wird ein solider Rechtsrahmen für die Bereitstellung von Daten für die Forschung und im Bereich der öffentlichen Gesundheit geschaffen. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides hatte den entsprechenden Kommissionsvorschlag im Mai 2022 vorgestellt.

Sie begrüßte die Einigung: „Der europäische Raum für Gesundheitsdaten wird es Patientinnen und Patienten ermöglichen, Gesundheitsdaten wie ihre Krankengeschichte, Testergebnisse oder Verschreibungen mit Krankenhäusern und Ärzten innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen, wenn sie dies wünschen. Gleichzeitig wird er das Potenzial von Gesundheitsdaten für die Entwicklung innovativer und lebensrettender Behandlungen und Geräte sowie für eine bessere Gestaltung der Gesundheitspolitik freisetzen. Dies geht einher mit starken Datenschutz- und Sicherheitsgarantien.“

Klare Regeln zur Nutzung von Gesundheitsdaten

Die von den beiden gesetzgebenden Organen erzielte Einigung über einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space, EHDS) enthält klare Regeln für die Nutzung von Gesundheitsdaten für eine bessere Gesundheitsversorgung, Forschung, Innovation und Politikgestaltung. Die neuen Vorschriften werden das Potenzial nutzen, das der sichere Austausch, die sichere Nutzung und die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten bietet, und gleichzeitig die uneingeschränkte Einhaltung der hohen Datenschutzstandards der EU gewährleisten.

Nach den neuen Vorschriften haben die Bürgerinnen und Bürger unmittelbaren und einfachen Zugang zu ihren digitalen Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie sich in der EU aufhalten. Angehörige der Gesundheitsberufe werden Zugang zu den Patientenakten haben, wenn dies für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich ist, was eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften ermöglicht.

Der EHDS schafft auch einen soliden Rechtsrahmen für die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und öffentliche Gesundheit. Die Daten werden dazu beitragen, lebensrettende Behandlungen und personalisierte Arzneimittel zu entwickeln, aber auch die Krisenvorsorge unter strengen Bedingungen für die Datensicherheit und den Zugang zu Daten sowie die Achtung der Grundrechte zu verbessern.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun noch förmlich annehmen. Sie wird dann je nach Anwendungsfall und Datentyp in unterschiedlichen Phasen anwendbar sein.

Quelle: EU-Kommission