EU-Recht - 11. Oktober 2023

EU-Parlament sieht Software im Anwendungsbereich der Produkthaftungsrichtlinie

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 11.10.2023

Am 10.10.2023 hat das EU-Parlament sein Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie beschlossen. Der Rat der EU hat sich bereits im Juni 2023 auf eine Positionierung geeinigt, sodass nun die Triolgverhandlungen beginnen können. Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist im Q1 2024 zu rechnen.

Mit der Produkthaftungsrichtlinie werden gemeinsame Vorschriften über die Haftung von Wirtschaftsakteuren für Schäden festgelegt, die natürlichen Personen durch fehlerhafte Produkte entstanden sind. Wie der Rat definiert auch das EU-Parlament Software als Produkt, wodurch Software-Anwendungen in Zukunft von der Produkthaftungsrichtlinie umfasst wären. Jedoch grenzt das EU-Parlament die Definition von Schaden ein. Als Schaden wird die Zerstörung oder unwiderrufliche Beschädigung von Daten umfasst, die nicht zu beruflichen Zwecken verwendet werden, sofern der materielle Schaden 1.000 Euro übersteigt.

Schließlich stellt sich das EU-Parlament hinter den Vorschlag der EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb von 12 Monaten umgesetzt haben müssen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel