Digitalisierung - 25. Juni 2020

EU-Kommission veröffentlicht Bewertungsbericht zur DSGVO

Nach etwas mehr als zwei Jahren seit dem Inkrafttreten der DSGVO hat die EU-Kommission am 24.06.2020 einen Bewertungsbericht vorgelegt, der zu einem grundsätzlich positiven Fazit kommt. Die Bürgerinnen und Bürger seien in ihren Rechten gestärkt und besser sensibilisiert: Die Datenschutz-Grundverordnung stärke die Transparenz und verleihe den Einzelnen durchsetzbare Rechte, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, […]

Nach etwas mehr als zwei Jahren seit dem Inkrafttreten der DSGVO hat die EU-Kommission am 24.06.2020 einen
Bewertungsbericht
vorgelegt, der zu einem grundsätzlich positiven Fazit kommt.

  • Die Bürgerinnen und Bürger seien in ihren Rechten gestärkt und besser sensibilisiert: Die Datenschutz-Grundverordnung stärke die Transparenz und verleihe den Einzelnen durchsetzbare Rechte, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
  • Die Datenschutzvorschriften seien zeitgemäß: Die DSGVO ermögliche es den EU-Bürgern, aktiver mitzubestimmen, was mit ihren Daten geschieht und fördere so Vertrauen in Innovationen.
  • Von Verwarnungen und Verweisen bis hin zu Bußgeldern gebe die DSGVO den nationalen Datenschutzbehörden die richtigen Instrumente zur Durchsetzung des Datenschutzrechts an die Hand. Hierzu müssen sie jedoch mit angemessenen personellen, technischen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Dies sei nicht in allen Mitgliedstaaten der Fall.
  • Die Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) könne noch besser werden.

Die DSGVO sieht vor, dass die EU-Kommission erstmals nach zwei Jahren und anschließend alle vier Jahre einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung der Verordnung vorlegt.