DStV, Mitteilung vom 09.08.2021
Es sind unvorstellbare Summen. Illegale Geschäftspraktiken wie Geldwäschedelikte machen rund 1 % der jährlichen Wirtschaftsleistung der EU aus. Die EU-Kommission startet ein umfangreiches EU-Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Geldwäschedelikte in Europa.
„Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bevölkerung, demokratische Institutionen und das Finanzsystem“ sagte Mairead McGuiness, die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion. Gemeinsam mit dem Exekutiv-Vizepräsidenten der EU-Kommission, Vladis Dombrovskis, stellte die EU-Kommissarin am 20.07.2021 das neue Anti-Geldwäschepaket in Brüssel vor. Dieses besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen:
- Einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften. Die EU-Kommission wünscht sich die Harmonisierung der einschlägigen Vorschriften im Bereich der Bestimmungen zur Kundensorgfaltspflicht, zum wirtschaftlichen Eigentum und den Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen. Bislang musste die EU-Kommission zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender oder verspäteter Umsetzung gegen mehrere Mitgliedstaaten starten.
- der 6. Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die RL 2015/849/EU ersetzen soll und Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten enthält;
- einer überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung von 2015 (VO 2015/847), die die Rückverfolgung von weiteren Krypto-Transfers ermöglichen soll. Mit der vorgeschlagenen Reform sollen diese Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter der Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität unterworfen werden.
- einer Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA). Zahlreiche Finanz- und Betrugsskandale haben die Schwächen der bisherigen Aufsichtsmethoden in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten offengelegt. Ab 2023 soll die AMLA die Anti-Geldwäschemaßnahmen der EU27 koordinieren und auf die einheitliche und ordnungsgemäße Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben achten. Ihre Kompetenzen reichen von direkten Überwachungsbefugnissen im Finanzsektor bis zur indirekten Aufsicht von Verpflichteten im Nicht-Finanzsektor. Für die Einrichtung der Behörde haben sich u.a. die deutsche, französische, italienische und spanische Regierung bereits 2019 eingesetzt.
Ab September werden die Verhandlungen zwischen Ministerrat und Europäischem Parlament zur Ausgestaltung des Gesetzespakets beginnen. Ein zügiger Abschluss ist aufgrund der Tragweite des vorgelegten Pakets nicht zu erwarten. Der DStV wird die Beratungen durch sein Brüsseler Büro begleiten.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.