EU-Recht - 28. Oktober 2022

EU-Kommission: Instant Payments sollen zum „New Normal“ werden

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 26.10.2022

Am 26.10.2022 hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine Instant Payment Verordnung präsentiert, die die SEPA-Verordnung ((EU) Nr. 260/2012) und die Verordnung (EU) 2021/1230 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union abändert.

Ziel der EU-Kommission ist es, dass die alleinige Basis des Massenzahlungsverkehrs in Europa künftig auf individuelle Zahlungen in Echtzeit (Instant Payments) basiert. Instant Payments sollen innerhalb von 10 Sekunden auf das Empfängerkonto eingehen.

Der Legislativvorschlag sieht strukturelle und preisliche Gleichstellung von Instant Payment vor. Banken- und Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, über alle Schnittstellen Instant Payment anzubieten, wenn sie über diese Schnittstellen die klassische SEPA-Überweisung anbieten. Bieten sie SEPA-Sammelüberweisungen an, müssen sie künftig auch Sammelüberweisungen für Instant Payment anbieten. Für Instant Payments dürfen künftig keine höheren Entgelte als für klassische SEPA-Überweisungen verlangt werden.

Vor Freigabe einer Echtzeitüberweisung ist die Auftraggeberbank verpflichtet zu überprüfen, ob die IBAN des Zahlungsempfängers zu dem Namen des angeblichen Zahlungsempfängers passt. Bei Unstimmigkeiten ist das Ergebnis dem Auftraggeber zurückzuspielen, sodass er von der Überweisung Abstand nehmen oder sie dann auf eigenes Risiko freigeben kann. Dieser Service muss von den Banken angeboten werden, kann aber von den Bankkunden deaktiviert bzw. reaktiviert werden.

Die Verpflichtung zu Instant Payment soll nach Inkrafttreten der Verordnung schrittweise erfolgen: Empfangen von Instant Payments innerhalb des Euroraums (6 Monate), Senden von Instant Payments innerhalb des Euroraums (12 Monate), Empfangen von EUR-IPs außerhalb des Euroraums (30 Monate) und Senden von EUR-IPs außerhalb des Euroraums (36 Monate).

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel