DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 12.07.2021
Die EU-Kommission hat am 09.07.2021 ihre Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung von 2017 aktualisiert und fordert in der Mitteilung – wie seit vielen Jahren – erneut die stärkere Liberalisierung von Berufsrecht von den Mitgliedstaaten: Die EU-Kommission erkennt grundsätzlich an, dass Reglementierung zur Korrektur von Marktversagen gerechtfertigt sein kann. Jedoch widerholt sie den Vorwurf, dass die Einschränkungen teilweise unverhältnismäßig seien. So zeigt sich die EU-Kommission enttäuscht über die geringe Befolgung ihrer Empfehlungen aus dem Jahr 2017. Gerade vor dem Hintergrund der von der COVID-19-Pandemie schwer getroffenen EU-Wirtschaft müsse mehr getan werden. Potential sieht die EU-Kommission in verbesserter Produktivität, niedrigeren Preisniveaus und erhöhtem Endverbrauch (Studie). Um dies zu erreichen werden die EU-Kommission, so der Kommissar Breton, „einen Gang höher schalten“.
Die Reformempfehlungen betreffen mehrere regulierte Berufe, darunter die Steuerberatungs- und Buchprüfungstätigkeiten (S. 15 ff). Diese Tätigkeiten werden in den Mitgliedstaaten von verschiedenen Berufsgruppen (Buchprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater) ausgeübt und sind sehr unterschiedlich organisiert und reglementiert. Deutschland weist die höchste Regulierungsintensität auf:
Im Kontext Steuerberater habe u. a. Deutschland nicht auf die Empfehlungen aus 2017 über vorbehaltenden Tätigkeiten und Beschränkungen der Beteiligungsverhältnisse reagiert.
Wie 2017 fordert die EU-Kommission u.a. Deutschland dazu auf, die Vorbehaltsaufgaben auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Durch IT-Tools und Algorithmen zur Unterstützung beruflicher Tätigkeiten würden „eine ganze Reihe von Aufgaben nicht nur kostengünstiger, sondern auch weniger komplex“. Es sollte daher „erneut überprüft werden, ob „weniger komplexe Aufgaben wie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung oder die Erstellung von einfachen Steuererklärungen – vor allem in Anbetracht der in der Branche auf dem Gebiet der Digitalisierung stattfindenden Entwicklungen – hoch qualifizierten Fachkräften vorbehalten sein müssen“.
Die EU-Kommission fordert von Deutschland zudem die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Regulierung im Hinblick auf
- die Zusammensetzung von Leitungsorganen und/oder an Geschäftsführer,
- die Anforderungen in Bezug auf Beteiligungsverhältnisse und/oder Stimmrechte,
- die Beschränkungen für die gemeinsame Ausübung bestimmter Tätigkeiten.
Bei den Rechtsanwälten in Deutschland liegt die Regulierungsintensität im Mittelfeld. Die EU-Kommission fordert alle Mitgliedstaaten, die die Erbringung von Rechtsberatung ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten, auf, sicherzustellen, dass sich juristische Dienstleistungen entwickeln können und dass Innovationen durch die Entwicklung digitaler Lösungen möglich sind, und nicht durch eine übermäßige Zahl an vorbehaltenen Tätigkeiten verhindert werden. Weitere Empfehlungen betreffen BGH-Anwälte.
Quelle: DATEV EG Informationsbüro Brüssel