EU-Recht - 7. Februar 2024

EU-Kommission begrüßt neue Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Gigabit-Netzen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.02.2024

Die EU-Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über das Gigabit-Infrastrukturgesetz, die von der Kommission am 23. Februar 2023 vorgeschlagen wurde. Die Einigung findet gleichzeitig mit der Annahme der Empfehlung zur regulatorischen Förderung der Gigabit-Anbindung (Gigabit -Empfehlung) statt.

Gigabit-Infrastrukturgesetz

Mit dem Gigabit-Infrastrukturgesetz (GIA) wird eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, um den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität wie Glasfaser- und 5G-Netzen zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem der Verwaltungsaufwand und die Kosten des Ausbaus verringert werden. Die vollständige Verfügbarkeit von Gigabit-Netzen und der Aufbau leistungsfähiger 5G-Netze in allen besiedelten Gebieten sind Schlüsselelemente zur Unterstützung des digitalen Wandels der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft, wie in den Zielen der EU für den digitalen Wandel für 2030, dem Politikprogramm für die digitale Dekade, dargelegt.

Insbesondere vereinfacht und gestrafft die GIA die Genehmigungsverfahren, die eine Voraussetzung für den Netzausbau sind, und stellt sicher, dass die öffentlichen Verwaltungen die Fristen für die Erteilung von Genehmigungen einhalten. Außerdem werden Maßnahmen zur Digitalisierung von Informationen über bestehende physische Infrastrukturen, geplante Bürgerarbeiten und Genehmigungsverfahren eingeführt, die es den Betreibern ermöglichen, online auf alle für die Planung des Netzausbaus erforderlichen Informationen zuzugreifen.

Die GIA umfasst auch Maßnahmen zur Erleichterung der Koordinierung des Aufbaus physischer Infrastrukturen wie Leerrohre, Türme oder Masten mit Arbeiten an anderen öffentlichen Infrastrukturen wie Wasser- oder Stromnetzen. Diese Maßnahmen erleichtern es den Betreibern, öffentliche Infrastrukturen und Räume wie Dächer für die Installation digitaler Netzkomponenten wiederzuverwenden, was letztlich die Kosten des Aufbaus senkt.

Darüber hinaus zielen die neuen Vorschriften darauf ab, Innovationen zu fördern und neue und umfassend renovierte Gebäude mit einer faser- und faserfähigen Infrastruktur auszustatten. Dadurch wird der rasche Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität sichergestellt, sodass letztlich mehr Bürgerinnen und Bürger schnelle Konnektivitätsdienste in Anspruch nehmen können.

Die neue Verordnung zielt auch darauf ab, den ökologischen Fußabdruck elektronischer Kommunikationsnetze zu verringern, indem der Einsatz umweltfreundlicherer Technologien wie Glasfaser und 5G gefördert wird. Die Wiederverwendung bestehender physischer Infrastrukturen und die bessere Koordinierung von Bauarbeiten werden auch dazu beitragen, die Umweltauswirkungen des Ausbaus der Netze insgesamt durch eine effizientere Ressourcennutzung zu verringern.

Darüber hinaus wurde eine Einigung über die Vorschriften für die EU-interne Kommunikation (Anrufe und SMS aus dem Herkunftsmitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat) erzielt, mit der sichergestellt wird, dass schutzbedürftige Verbraucher bis 2032 weiterhin vor dem Risiko überhöhter Preise für solche Dienste geschützt werden und ein marktbasierter Mechanismus zur Beseitigung ungerechtfertigter Preisunterschiede geschaffen wird.

Gigabit-Empfehlung

Die heute von der Kommission angenommene Gigabit-Empfehlung enthält Leitlinien für die nationalen Regulierungsbehörden, in denen dargelegt wird, wie Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht Zugangsverpflichtungen für den Zugang haben, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und gleichzeitig den Ausbau von Gigabit-Netzen zu fördern, indem sichergestellt wird, dass alle Betreiber Zugang zu bestehenden Netzinfrastrukturen haben. Insbesondere enthält die Gigabit-Empfehlung Leitlinien für Situationen, in denen der Zugang zur baulichen Infrastruktur wahrscheinlich die einzige Zugangsmöglichkeit ist, um die festgestellten Wettbewerbsprobleme zu beheben. Außerdem wird aufgezeigt, wie die nationalen Regulierungsbehörden die Umstellung von Kupfer auf Glasfaser reibungslos durchführen können.

Nächste Schritte

Die über die GIA erzielte Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Die neuen Vorschriften werden 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, wobei einige Bestimmungen etwas später gelten. Die neuen Vorschriften werden die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten ersetzen.

Die Gigabit-Empfehlung ersetzt die Zugangsempfehlung der nächsten Generation (2010) und die Empfehlung zur Nichtdiskriminierung und Kostenrechnungsmethode (2013).

Quelle: EU-Kommission