EU-Recht - 20. September 2019

EU-Geldwäscherichtlinien: Position des EU-Parlaments zum Umsetzungsstand

Das EU-Parlament hat sich am 19.09.2019 zum Umsetzungsstand der Geldwäschebekämpfungsvorschriften positioniert . Es wird kritisiert, dass viele EU-Mitgliedstaaten die vierte Geldwäscherichtlinie noch nicht vollständig umgesetzt haben. Die EU-Kommission hatte diesbezüglich auch schon Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, u. a. gegen Deutschland. Das EU-Parlament fordert die betroffenen Staaten auf, die Richtlinie jetzt so schnell wie möglich in nationales Recht […]

Das EU-Parlament hat sich am 19.09.2019 zum Umsetzungsstand der Geldwäschebekämpfungsvorschriften
positioniert
.

Es wird kritisiert, dass viele EU-Mitgliedstaaten die vierte Geldwäscherichtlinie noch nicht vollständig umgesetzt haben. Die EU-Kommission hatte diesbezüglich auch schon Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, u. a. gegen Deutschland. Das EU-Parlament fordert die betroffenen Staaten auf, die Richtlinie jetzt so schnell wie möglich in nationales Recht umzusetzen. Außerdem äußert es dahingehend Bedenken, dass die EU-Mitgliedstaaten die Umsetzungsfrist für die fünfte Geldwäscherichtlinie (Januar 2020) und die entsprechenden Fristen für die Einrichtung der Register der wirtschaftlichen Eigentürmer nicht einhalten und fordert sie auf, so schnell wie möglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Umsetzungsprozess zu beschleunigen.

Die EU-Kommission hatte in ihrem Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung aus Juli 2019 in Erwägung gezogen, die Geldwäscherichtlinien aus Harmonisierungsgründen in eine Verordnung umzuwandeln. Des Weiteren wurde die Option zur Schaffung einer EU-Einrichtung, der bestimmte Aufsichtsaufgaben im Bereich der Geldwäschebekämpfung übertragen werden sollen, aufgeworfen. Das EU-Parlament unterstützt diese Vorschläge.

Im Hinblick auf die schwarze Liste im Geldwäschebereich wird begrüßt, dass die EU-Kommission eine neue Methode zur Aufnahme von Drittstaaten, die Mängel bei der Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung aufweisen, ausarbeitet. Hintergrund ist, dass im März 2019 der Rat die schwarze Geldwäsche-Liste mit der Begründung abgelehnt hat, dass sie nicht im Wege eines transparenten und belastbaren Verfahrens erstellt wurde. Zudem fordert das EU-Parlament die EU-Kommission auf, die Erstellung einer grauen Liste von Drittländern mit möglicherweise hohem Risiko zu prüfen.