EU-Recht - 31. Oktober 2023

Enormer potentieller Nutzen von KI: Kommission begrüßt G7-Einigung auf Leitlinien

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 30.10.2023

Die EU-Kommission begrüßt die Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7-Länder über internationale Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI) und einen freiwilligen Verhaltenskodex für KI-Entwickler. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die dieses G7-Statement mitunterzeichnet hat, betonte den enormen potentiellen Nutzen von künstlicher Intelligenz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, verwies aber auch auf die Herausforderungen. „Die EU ist mit ihrem Gesetz über künstliche Intelligenz ein Vorreiter dabei, die Risiken zu managen und zugleich die Vorteile zu nutzen.“

Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Technologie gewährleisten

Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten und die EU haben elf Leitprinzipien angenommen. Dazu gehören Leitlinien für Organisationen, die fortgeschrittene KI-Systeme wie Grundlagenmodelle und großzügige KI entwickeln, einsetzen und nutzen, um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Technologie zu fördern. Sie umfassen:

  • Verpflichtungen zur Minderung von Risiken und Missbrauch und zur Ermittlung von Schwachstellen,
  • Förderung des verantwortungsvollen Informationsaustauschs,
  • Meldung von Sicherheitsvorfällen;
  • Investitionen in die Cybersicherheit sowie
  • ein Kennzeichnungssystem, das es den Nutzern ermöglicht, KI-generierte Inhalte zu erkennen.

Verantwortungsvolle KI-Governance

Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Befragung der Interessenträger wurden diese Grundsätze von der EU gemeinsam mit den anderen G7-Mitgliedern im Rahmen des Hiroshima-Prozesses entwickelt. Die Leitprinzipien dienten wiederum als Grundlage für die Erstellung eines Verhaltenskodex. Er wird Organisationen, die KI entwickeln, detaillierte und praktische Leitlinien an die Hand geben. Der freiwillige Verhaltenskodex wird auch weltweit eine verantwortungsvolle KI-Governance fördern.

Aktualisierungen geplant

Beide Dokumente werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert, unter anderem durch inklusive Multi-Stakeholder-Konsultationen. Das soll sicherstellen, dass sie weiterhin ihren Zweck erfüllen und auf diese sich rasch weiterentwickelnde Technologie reagieren können.

Quelle: EU-Kommission