EU-Recht - 20. März 2024

Energiegroßhandelsmarkt: Rat verabschiedet Gesetz zum Schutz vor Marktmanipulation

Rat der EU, Pressemitteilung vom 18.03.2024

Der Energiegroßhandelsmarkt in der EU ist nun besser vor Marktmanipulation geschützt. Der Rat der EU hat am 18.03.2024 eine neue Verordnung angenommen, mit der die Marktüberwachung in der Europäischen Union gestärkt und ein offener und fairer Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten gewährleistet wird.

Damit wird die Grundlage für mehr Markttransparenz und -integrität geschaffen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Funktionieren der Energiegroßhandelsmärkte gestärkt.

Für Marktteilnehmer in der EU, die in einem Drittland ansässig sind, gelten künftig klarere und strengere Anforderungen. Sie müssen künftig in dem Mitgliedstaat, in dessen Energiegroßhandelsmarkt sie tätig sind, durch ein schriftliches Mandat einen Vertreter benennen, der dann befugt ist, im Namen des Marktteilnehmers zu handeln.

Nach der neuen Verordnung kann die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) Fälle mit grenzüberschreitender Dimension untersuchen, wenn mindestens zwei Mitgliedstaaten betroffen sind.

Eine nationale Regulierungsbehörde kann dagegen Widerspruch erheben, wenn sie zu denselben Sachverhalten bereits eine Untersuchung förmlich eingeleitet oder durchgeführt hat. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen.

Für ihre Untersuchungen erhält die ACER neue Instrumente wie Vor-Ort-Inspektionen und Auskunftsersuchen und darf Aussagen einholen.

Daneben kann die Agentur künftig auch über die Zulassung – oder den Entzug der Zulassung – von Plattformen für Insider-Informationen und von registrierten Meldemechanismen entscheiden.

Darüber hinaus kann sie Zwangsgelder verhängen, um sicherzustellen, dass Entscheidungen über Vor-Ort-Inspektionen und Auskunftsersuchen Folge geleistet wird.

Geldbußen bei Verstößen gegen die Verbote oder wichtige Verpflichtungen, die in der Verordnung festgelegt sind, können aber weiterhin nur die Mitgliedstaaten verhängen.

Nächste Schritte

Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 20 Tage später tritt sie in Kraft.

Quelle: Rat der EU