Bundesregierung Mitteilung vom 24.11.2020
Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Deshalb startete am 24. November 2020 die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden. Die Bundesregierung unterstützt den Kauf und die Installationen der sog. Wallboxen mit insgesamt 200 Millionen Euro.
„Da ein Großteil aller Ladevorgänge daheim stattfinden wird, fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen mit 900 Euro Zuschuss vom Bund“, so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Förderanträge können ab sofort bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter wie zum Beispiel Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden, wenn unter anderem:
- die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 Kilowatt verfügt,
- der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
- die Ladestation intelligent und steuerbar ist.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss in Pauschalhöhe von 900 Euro pro Ladepunkt, der vor Beginn des Vorhabens bei der KfW beantragt werden muss. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie bei der KfW.
Die Förderung von Wallboxen ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur, den die Bundesregierung am 18. November 2019 beschlossen hat. Ziel ist es, den Aufbau von Ladeinfrastruktur voranzutreiben und damit ein wesentliches Ziel des Klimaschutzprogramms 2030 umzusetzen.
Quelle: Bundesregierung