Postrecht - 1. August 2019

Eckpunkte für zukünftiges Postgesetz

Altmaier: „Wir wollen die Verbraucherrechte stärken und die Qualität von Postdienstleistungen verbessern.“
BMWi, Pressemitteilung vom 01.08.2019

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 01.08.2019 Eckpunkte für eine Überarbeitung des Postrechts vorgelegt. Mit dem Eckpunktepapier will das Bundeswirtschaftsministerium das Postrecht modernisieren und die Verbraucherrechte stärken. Auf Basis der Eckpunkte und der nun folgenden Konsultationen soll bis Ende des Jahres ein Referentenentwurf zur Novelle des Postgesetzes vorgelegt werden.

Bundesminister Altmaier: „Mit den Eckpunkten machen wir den ersten Schritt zur Novellierung des Postgesetzes. Wir wollen sicherstellen, dass auch in Zeiten der Digitalisierung weiterhin eine gute Versorgung mit Postdienstleistungen in den Städten und auf dem Land gewährleistet ist. Darüber hinaus wollen wir die Rechte der Verbraucher stärken und die Qualität der Postdienstleistungen verbessern. Angesichts der Zunahme von Beschwerden in den letzten Jahren sehen die Eckpunkte konkret vor, die Befugnisse der Bundesnetzagentur auszuweiten. Die Bundesnetzagentur soll künftig als starke Verbraucherschutzbehörde im Postbereich agieren können.

Die Bundesnetzagentur hat in den letzten Jahren sowohl im Brief- als auch im Paketbereich deutlich steigende Beschwerdezahlen verzeichnet. Um der wachsenden Unzufriedenheit zu begegnen, sehen die Eckpunkte eine Reihe von Vorschlägen vor, die zu einer höheren Qualität beitragen sollen. Zukünftig soll die Behörde nicht nur Vorgaben für die Beschwerdeverfahren der Postdienstleister machen können, sondern die Dienstleister sollen auch zu einer Teilnahme am Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur verpflichtet werden. Bei erheblichen Verstößen gegen Qualitätsvorgaben könnten zukünftig Bußgelder drohen. Gleichzeitig will das Ministerium prüfen, ob Verbrauchern effektivere Rechte eingeräumt werden können, unabhängig davon, ob sie Absender oder Empfänger einer Sendung sind.

Einen weiteren Schwerpunkt der Eckpunkte bildet das Thema Wettbewerbsförderung. Mehr als zehn Jahre nach der vollständigen Liberalisierung der Postmärkte hat sich der Wettbewerb in einigen Bereichen nicht in dem Maße entwickelt, wie es aus Nutzersicht wünschenswert wäre. Deshalb schlägt das Bundeswirtschaftsministerium vor, die Marktregulierung effektiver auszugestalten. Die Eckpunkte sehen daher vor, der Bundesnetzagentur effektivere Instrumente zu geben, um die Wettbewerbsentwicklung zu unterstützen. So sollen unter anderem die Möglichkeiten der Bundesnetzagentur verbessert werden, missbräuchliche Preise in wettbewerbsintensiven Bereichen zu erkennen und zu unterbinden.

Mit den Eckpunkten zielt das Bundeswirtschaftsministerium auf die erste umfassende Überprüfung des Postrechtsrahmens seit über 20 Jahren.

Die Postmärkte haben sich in dieser Zeit insbesondere durch die Digitalisierung deutlich verändert. So muss sich etwa der Brief seit Jahren gegenüber der digitalen Konkurrenz behaupten, wodurch ein kontinuierlicher Sendungsmengenrückgang zu verzeichnen ist. Demgegenüber haben die Paketmärkte von der Digitalisierung stark profitiert. Der zunehmende Onlinehandel hat zu einem deutlichen Mengenwachstum geführt. Diese Entwicklungen müssen in einem neuen Postrechtsrahmen Berücksichtigung finden.

Die Eckpunkte werden nun in einem nächsten Schritt mit den Ressorts der Bundesregierung sowie mit Ländern und Verbänden konsultiert.