EU-Recht - 5. November 2021

EBA: Konsultation zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation (SCA & CSC)

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 04.11.2021

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 28.10.2021 eine öffentliche Konsultation zur Änderung der technischen Regulierungsstandards (RTS) zu starker Kundenauthentifizierung und sicherer Kommunikation (SCA & CSC) gemäß der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) im Hinblick auf eine 90-tägige Ausnahme von SCA für den Online-Banking Kontozugriff eingeleitet. Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, Probleme mit der Anwendung der Ausnahmeregelung durch Zahlungsdienstleister anzugehen. Die Konsultation läuft bis zum 25.11.2021.

Die starke Kundenauthentifizierung ist eine Maßnahme, die mit der PSD2 eingeführt wurde, um Online-Zahlungen sicherer zu gestalten. Das Ziel besteht darin, den Betrug bei elektronischen Zahlungen zu reduzieren.

Die EBA schlägt vor, eine neue obligatorische Ausnahme von SCA einzuführen, wenn der Online-Banking Zugang über bestimmte Garantien und Bedingungen zur Gewährleistung der Sicherheit der Kundendaten unterliegt. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Zahlungsdienstleister zu gewährleisten, schlägt die EBA vor, die 90-Tage-Frist auf 180 Tage zu verlängern, vorausgesetzt auf die Kontodaten wird über einen Anbieter von Kontoinformationsdiensten (AISP) zugegriffen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel