Namensrecht - 10. April 2024

Doppelnamen und Co.: Änderung des Namensrechts beschlossen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.04.2024

Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 10.04.2024 den Weg für eine umfassende Änderung des Namensrechts freigemacht. Eheleute sollen danach künftig einen Doppelnamen führen können. Das soll auch für Kinder möglich sein, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Auch traditionelle beziehungsweise geschlechterangepasste Formen des Familiennamens sollen getragen werden können. In Scheidungsfamilien soll auch das Kind leichter seinen Geburtsnamen ändern können. Erleichterungen sind auch für Namensänderungen von einbenannten Stiefkindern geplant.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/9041) nahm der Ausschuss mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie von CDU/CSU und Die Linken gegen die Stimmen der AfD in geänderter Fassung an. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Freitag, 12. April 2024, vorgesehen. Die Regelungen sollen laut Entwurf zum 1. Mai 2025 in Kraft treten. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 217/2024