Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - 29. August 2023

Digitale Antragstellung für Aufstiegs-Bafög ab September

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.08.2023

In einzelnen Bundesländern ist es ab Ende September möglich, online einen Antrag auf Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu stellen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/8056) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7917) hervor. Darin hatte sich die Fraktion nach dem Stand der Digitalisierung der Antragsbearbeitung für das Aufstiegs-Bafög erkundigt.

Laut Antwort der Bundesregierung werde das Onlineportal „AFBG Digital“ zum 20. September 2023 freigeschaltet und von den ersten vier Ländern zur Antragstellung, -übermittlung und -abholung durch die zuständigen AFBG-Vollzugsstellen genutzt. Weitere Länder hätten angekündigt, ebenfalls noch in der zweiten Jahreshälfte auf den digitalen Antragsprozess umstellen zu wollen, heißt es in der Antwort weiter. Zur Beantwortung der Frage, wie sich die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Aufstiegs-Bafög-Anträgen entwickelt, verweist die Bundesregierung auf die vorgegebene Bearbeitungsfrist von zwölf Wochen. In der überwiegenden Zahl der Länder habe die maximale Bearbeitungsdauer innerhalb dieser Frist oder darunter gelegen. Werde die Regel-Bearbeitungszeit von zwölf Wochen von AFBG-Anträgen in den Ländern „regelmäßig“ überschritten, nehme der Bund Kontakt mit dem zuständigen Landesministerium auf und bitte um Bericht, erklärt die Bundesregierung. Wesentlich kürzer falle in der Regel der Zeitraum zwischen Bewilligung der Förderung und der tatsächlichen Auszahlung: Hier vergingen meist nicht mehr als zwei Wochen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 617/2023