EU-Recht - 28. Juni 2023

Datengesetz: Kommission begrüßt politische Einigung über Vorschriften für eine faire und innovative Datenwirtschaft

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.06.2023

Die EU-Kommission begrüßt die am 28.06.2023 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU erzielte politische Einigung über das im Februar 2022 von ihr vorgeschlagene europäische Datengesetz.

Mittlerweile hat die vom Internet der Dinge getragene Revolution ein exponentielles Wachstum entfacht, das in den kommenden Jahren voraussichtlich zu gewaltigen Steigerungsraten beim Datenvolumen führen wird. Eine beträchtliche Menge an Industriedaten ist aber nach wie vor ungenutzt und steckt voller unrealisierter Möglichkeiten.

Das Datengesetz soll die Datenwirtschaft der EU ankurbeln, indem Industriedaten freigegeben, ihre Zugänglichkeit und Nutzung optimiert und ein wettbewerbsfähiger und zuverlässiger europäischer Cloud-Markt gefördert werden. damit die Vorteile der digitalen Revolution allen zugute kommen.

Konkret umfasst das Datengesetz Folgendes:

  • Regelungen, die es den Nutzern vernetzter Geräte ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die von diesen Geräten und den damit verbundenen Diensten erzeugt werden. Die Nutzer können diese Daten an Dritte weitergeben und damit den Anstoß für vielfältige Anschlussdienste und Innovationen geben. Gleichzeitig bleiben die Anreize für die Hersteller, unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren, bestehen.
  • Vorschriften zum Schutz vor einseitig auferlegten missbräuchlichen Vertragsklauseln. Diese sollen EU-Unternehmen vor ungerechten Vereinbarungen schützen, faire Verhandlungen fördern und KMU in die Lage versetzen, selbstbewusster am digitalen Markt aufzutreten.
  • Mechanismen, mit denen öffentliche Stellen auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen können, wenn dies bei öffentlichen Notständen (wie bei Überschwemmungen und Waldbränden) oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags nötig ist und die erforderlichen Daten nicht ohne Weiteres auf andere Weise verfügbar sind.
  • Neue Vorschriften, die den Kunden die Freiheit geben, zwischen verschiedenen Cloud-Datenverarbeitungsdienstleistern zu wechseln. Diese Vorschriften zielen darauf ab, den Wettbewerb und die Auswahl auf dem Markt zu fördern und gleichzeitig eine unerwünschte Anbieterbindung zu vermeiden. Darüber hinaus enthält das Datengesetz Schutzvorkehrungen, die unrechtmäßige Datenübermittlungen verhindern und für mehr Verlässlichkeit und Sicherheit in der Datenverarbeitungsumgebung sorgen sollen.
  • Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für den Datenaustausch und die Datenverarbeitung im Einklang mit der EU-Normungsstrategie.

Nächste Schritte

Die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von den beiden Gesetzgebungsorganen noch förmlich gebilligt werden. Nach seiner Verabschiedung tritt das Datengesetz am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und wird dann 20 Monate nach seinem Inkrafttreten anwendbar.

Quelle: EU-Kommission