Die EU-Kommission hat am 24.03.2020 zwei weitere von Deutschland angemeldete Maßnahmen im Rahmen des befristeten Beihilferahmens genehmigt. Dabei handelt es sich um: Regelung für Darlehensgarantien: Sie steht allen Unternehmen offen und ermöglicht Darlehensgarantien zu günstigen Konditionen, die zur Deckung des unmittelbaren Betriebs- und Investitionsmittelbedarfs der Wirtschaft beitragen sollen. „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“: Die Beihilfen werden in […]
Die EU-Kommission hat am 24.03.2020 zwei weitere von Deutschland angemeldete Maßnahmen im Rahmen des befristeten Beihilferahmens genehmigt. Dabei handelt es sich um:
- Regelung für Darlehensgarantien: Sie steht allen Unternehmen offen und ermöglicht Darlehensgarantien zu günstigen Konditionen, die zur Deckung des unmittelbaren Betriebs- und Investitionsmittelbedarfs der Wirtschaft beitragen sollen.
- „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“: Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen oder Steuer- und Zahlungsvorteilen gewährt, um den durch den Ausbruch des Coronavirus verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Unternehmen zu begegnen.