EU-Recht - 3. Juli 2020

COVID-19: Dritte Änderung des befristeten Beihilferahmens im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 02.07.2020 wurde die dritte Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Änderung bietet den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, allen kleinen und Kleinstunternehmen, die sich am 31.12.2019 bereits in finanziellen Schwierigkeiten befanden, staatliche Unterstützung nach den Regelungen des befristeten Beihilferahmens zukommen zu lassen. Ausgenommen sind Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind, Rettungsbeihilfen […]

Am 02.07.2020 wurde die
dritte Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen
im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Änderung bietet den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, allen kleinen und Kleinstunternehmen, die sich am 31.12.2019 bereits in finanziellen Schwierigkeiten befanden, staatliche Unterstützung nach den Regelungen des befristeten Beihilferahmens zukommen zu lassen. Ausgenommen sind Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind, Rettungsbeihilfen erhalten haben, deren Rückzahlung noch aussteht, oder einem Umstrukturierungsplan im Einklang mit den Beihilfevorschriften unterliegen.

Des Weiteren hat die EU-Kommission die Bedingungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen (private Investoren zusammen mit dem Staat) nach dem Befristeten Rahmen angepasst. Es werden Anreize geschaffen, Unternehmen Kapital mit erheblicher privater Beteiligung zuzuführen, wodurch staatliche Beihilfen auf ein Minimum begrenzt werden können.