BMAS/BMWi/DGB/BDA, Pressemitteilung vom 18.03.2020
Auf dem Treffen am 18.03.2020 von BMAS, BMWi und DGB und BDA wurde eine Erklärung „Zusammen stehen – Gemeinsam Verantwortung tragen in der Corona-Krise“ verabschiedet.
Politik und Sozialpartner stehen zusammen, um gemeinsame Lösungen zu finden beim Kurzarbeitergeld und bei der Entgeltsicherung für Eltern, die wegen Schulschließungen und Kita-Schließungen nicht arbeiten können.
Die Gemeinsame Erklärung:
1. Sozialpartnerschaft bewährt sich in Krisenzeiten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) stehen fest zusammen, um die gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise zu bewältigen. Die Sozialpartnerschaft hat sich schon in der letzten großen Wirtschaftskrise 2008/09 bewährt. Das Zusammenspiel von Politik und Sozialpartnern wird auch jetzt dazu beitragen, dass Menschen in Arbeit und Unternehmen am Markt bleiben. Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
2. Mit Kurzarbeit gemeinsam Beschäftigung sichern
Lieferschwierigkeiten, Arbeitsausfälle, weniger Konsum, abgesagte Reisen und Veranstaltungen – das Corona-Virus COVID-19 stellt viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben. Es gilt, Entlassungen zu vermeiden und die sofortige Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, sobald wieder Arbeit da ist. Die Sozialpartner werden unter Beteiligung der Bundesregierung kurzfristig Gespräche führen, wie über tarifvertragliche Lösungen eine finanzielle Aufstockung zusätzlich zum Kurzarbeitergeld ausgestaltet werden kann.
3. Schnell und unbürokratisch informieren – Clearingstelle im BMAS
Das BMAS wird eine Clearingstelle einrichten als Anlaufstelle für die Sozialpartner, um praktische Fragen aller Art, insbesondere arbeitsrechtliche Fragen, schnell und unbürokratisch aufzunehmen und zu beantworten.
4. Bei Schließung von Schulen und Kitas Löhne sichern
Die Bundesregierung und die Sozialpartner verstehen die Nöte vieler Beschäftigter, die aufgrund von Schul- oder Kitaschließungen Sorgen um die Betreuung ihrer Kinder haben und denen deshalb Lohneinbußen drohen. Gemeinsam rufen sie die Arbeitgeber auf, zu vielfältigen, pragmatischen und einvernehmlichen Lösungen zu kommen, damit Beschäftigung und Löhne gesichert werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gefordert, über Zeitausgleiche (z. B. Überstundenabbau) oder kurzfristige Inanspruchnahme von Urlaub, die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. Um im Notfalle unzumutbare Härten zu vermeiden, begrüßen die Sozialpartner Überlegungen der Bundesregierung, entgeltsichernde Maßnahmen für jene Elternteile zu ergreifen, die die Kinderbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können (z. B. über eine neue Entschädigungsregelung).
- Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMWi.