Corona-Krise - 7. Mai 2020

Corona-Folgen für Wettbewerbsrecht – Gesetzentwurf

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.05.2020

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD wollen mit einem Gesetzentwurf (
19/18963
) die Corona-Folgen für Unternehmen und Behörden in Bezug auf wettbewerbsrechtliche Fragen abmildern. Um dem Bundeskartellamt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen weiter Ermittlungen in den betroffenen Märkten, vor allem bei dritten Unternehmen, zu ermöglichen, würden die Prüffristen der Fusionskontrolle einmalig verlängert, heißt es in dem Entwurf. Die Verlängerung betreffe Anmeldungen von Zusammenschlüssen in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020. Für Unternehmen soll die Zinspflicht für Bußgelder, für die Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung gewährt sind, bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt werden.

Weitere Maßnahmen in dem „Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft“ betreffen Kammern und Handwerksorganisationen. Sie sollen Versammlungen leichter virtuell organisieren und auch Beschlüsse auf diesem Weg erwirken können.