Postgesetz - 5. Februar 2024

Bundesrat für Nachbesserungen bei geplanter Postreform

Bundesrat, Mitteilung vom 02.02.2024

In einer umfangreichen Stellungnahme fordert er zahlreiche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. So müsse beispielsweise bei der geplanten Verlängerung der Brieflaufzeiten sichergestellt sein, dass tagesaktuelle Zeitungen und Zeitschriften trotzdem weiterhin am Erscheinungstag bei den Abonnentinnen und Abonnenten ankommen.

Keine Benachteiligung ländlicher Räume

Außerdem besteht die Sorge, dass einzelne Regelungen des Postgesetzes das Ziel einer angemessenen und gleichermaßen flächendeckenden Versorgung aller Regionen aufweichen könnten. Eine Ungleichbehandlung und Benachteiligung ländlicher Räume beim Zugang zu universalen Postdienstleistungen müsse verhindert werden.

Zustellung schwerer Pakete nur durch zwei Personen

Der Bundesrat kritisiert die Pläne zur Zustellung schwerer Pakete mit technischen Hilfsmitteln. Diese hätten sich in der Praxis nicht bewährt. Um die Paketzustellerinnen und -zusteller vor in der Branche häufig auftretenden Muskel-Skelett-Erkrankungen zu schützen, fordert er ausnahmslos die Zustellung schwerer Sendungen durch zwei Personen.

Zieles des Gesetzentwurfs

Mit der Reform will die Bundesregierung das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen anpassen. Wegen des deutlich gesunkenen Briefaufkommens soll sich der Zeitdruck bei der Briefbeförderung reduzieren. Um unfairen Wettbewerb zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterbinden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich alle Postdienstleistungsunternehmen zukünftig im Rahmen eines „digitalen Marktzugangsverfahrens“ bei der Bundesnetzagentur registrieren, die umfangreiche Kontrollrechte erhält. Weiterhin sind zum Schutz der Paketzusteller und -zustellerinnen schwere Pakete (über 10 kg) zukünftig zu kennzeichnen. Pakete über 20 kg sollen nur noch durch zwei Personen oder mit einem technischen Hilfsmittel bewegt werden.

Bundestag am Zug

Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme, anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Verabschiedet er diesen, so wird die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten.

Quelle: Bundesrat