Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.02.2020
Die Bundesregierung will im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts ein Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten als Serviceeinrichtung mit ausgewiesener Fach-, Auslands- und Fremdsprachenkompetenz errichten und hat dazu einen Gesetzentwurf (
19/17292
) vorgelegt. Bestimmte nicht ministerielle Aufgaben des Auswärtigen Amts sollen dem neuen Bundesamt übertragen und soweit erforderlich bestehende Gesetze hierfür geändert werden.
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