Öffentliches Recht - 2. Oktober 2019

Bürgerbegehren gegen Fällung einer Eiche in Castrop-Rauxel: Eilantrag bleibt erfolglos

VG Gelsenkirchen, Pressemitteilung vom 01.10.2019 zum Beschluss 15 L 3798/18 vom 01.10.2019

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 1. Oktober 2019 den Antrag von Vertretern des Bürgerbegehrens in Castrop-Rauxel, dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, unverzüglich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Alte Eiche“ festzustellen, abgelehnt.

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte in seiner Ratssitzung vom 26. September 2019 festgestellt, dass das Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Soll bei der unteren Naturschutzbehörde die Unterschutzstellung der alten Eiche an der Heerstraße als Naturdenkmal beantragt werden“ unzulässig ist. Das Gericht hat diese Entscheidung des Rates im Ergebnis bestätigt. Das Bürgerbegehren hat nach Ansicht des Gerichtes eine nach dem Gesetz unzulässige Fragestellung zum Gegenstand.

Ein Bürgerbegehren ist unzulässig über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen mit Ausnahme der Entscheidung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens (§ 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 GO NRW). Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bürgerbegehren der Sache nach offensichtlich gegen eine Bauleitplanung gerichtet und nur in das Gewand einer anderen Frage gekleidet worden ist. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 den Bebauungsplan Nr. 245, Planbereich „Wohnen an der Emscher“ beschlossen, der am 4. Juli 2019 ortsüblich bekannt gemacht worden ist. In dem Bebauungsplan ist zur Realisierung der geplanten Wohnbebauung auch die Fällung der streitgegenständlichen Eiche an der Heerstraße vorgesehen. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens würde eine notwendige Änderung des Bebauungsplanes Nr. 245 nach sich ziehen. Damit greift dieses Bürgerbegehren in der Sache in eine bauleitplanerische Entscheidung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel ein. Das Verwaltungsgericht hat dahinstehen lassen, ob die Begründung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel, wonach sich das Bürgerbegehren erledigt habe, zutreffend ist.

Hinweis

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen weist informationshalber darauf hin, dass am 1. Oktober 2019 Tag eine Klage des BUND gegen die unter dem 30. Juli 2019 ergangene Genehmigung zur Fällung u. a. der streitgegenständlichen Eiche eingegangen ist (Az. 6 K 4412/19).