Berufsstand - 20. April 2020

BRAK setzt sich bei Systemrelevanz durch

Initiative der BRAK zeigt Erfolg in vielen Bundesländern
BRAK, Pressemitteilung vom 20.04.2020

Mit einem
Schreiben vom 31.03.2020
hatte sich BRAK-Präsident RAuN Dr. Wessels an Bundeskanzlerin Merkel gewandt, für Solidarität mit der Anwaltschaft geworben und die Einordung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als systemrelevant eingefordert.

Zudem nahm die BRAK den am 15.04.2020 gefassten Beschluss von Bund und Ländern zu Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie zum Anlass, die erhobene
Forderung nach Systemrelevanz
für die Anwaltschaft auch gegenüber allen Landesregierungen und Landesjustizministerien zu wiederholen.

Die berechtigten Forderungen haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Nachdem die Systemrelevanz der Anwaltschaft zuvor nur in Brandenburg und Sachsen-Anhalt anerkannt wurde, zogen nun auch Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern nach. Weitere Bundesländer haben eine Erweiterung der Notbetreuung angekündigt, bislang jedoch noch keine Einzelheiten verkündet.

„Die Anerkennung der Anwaltschaft als Teil der kritischen Infrastruktur war überfällig und im Interesse der Rechtssuchenden sowie der Rechtspflege insgesamt dringend notwendig“, meint BRAK-Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels. „Die Anwaltschaft ist im Kanon aller der Rechtsordnung verpflichteten Berufe gleichrangig und daher der Justiz gleichzustellen. Es war daher dringend geboten, auch der Anwaltschaft Systemrelevanz zuzugestehen. Nur so bleibt die Anwaltschaft in der aktuellen Krisensituation, in der sie ganz besonders gebraucht wird, einsatz- und handlungsfähig und kann weiterhin den Zugang zum Recht sicherstellen. Die Funktionsfähigkeit der Justiz und damit unseres Rechtsstaates muss gewährleistet bleiben. Justiz ist ohne funktionierende Anwaltschaft nicht denkbar“, bekräftigt Wessels.

„Ich erwarte, dass nun auch die verbleibenden Bundesländer reagieren und bei der angekündigten Ausweitung systemrelevanter Berufe die Anwaltschaft berücksichtigen“.