Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.12.2019
Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf (
19/15438
) zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge liegt nun gleichlautend auch als Vorlage der Bundesregierung (
19/15659
) vor. Das Gesetz soll bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.