EU-Recht - 4. Oktober 2023

Besserer Asbestschutz für Arbeitnehmer

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 03.10.2023

  • Zehnmal niedrigere Asbestexposition für Arbeitnehmer als zuvor
  • Modernere und empfindlichere Technologie zur Erkennung von Asbestfasern
  • Neue Anforderungen zum effektiveren Schutz der Arbeitnehmer und zur Vermeidung von Exposition

Das EU-Parlament hat neue Regeln verabschiedet, um EU-Arbeitnehmer vor Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Asbest zu schützen und die frühzeitige Erkennung von Asbest zu verbessern.

Am 03.10.2023 hat das Plenum mit 614 Stimmen dafür, 2 dagegen und 4 Enthaltungen eine Richtlinie angenommen, die bereits mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurde, und die den Grenzwert für die Asbestexposition am Arbeitsplatz senken und den Einsatz einer moderneren und genaueren Technologie zur Erkennung dünner Asbestfasern fordern wird.

Niedrigere Exposition

Das Gesetz zielt darauf ab, die Exposition gegenüber Asbestfasern auf ein möglichst niedriges Niveau abzusenken. Der Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz wird zehnmal niedriger sein, da der Grenzwert von 0,1 auf 0,01 Fasern Asbest pro Kubikzentimeter (cm³) ohne Übergangsfrist gesenkt wird.

Nach einer Übergangszeit von höchstens 6 Jahren sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine neue Methode, nämlich die Elektronenmikroskopie, für die Messung von Asbest zu nutzen, die es ermöglicht, dünne Asbestfasern zu messen. Sie haben dann die Möglichkeit, den Wert entweder auf 0,002 Fasern/cm³ ohne dünne Fasern oder auf 0,01 Fasern/cm³ einschließlich dünner Fasern zu senken.

Die neue Regelung umfasst auch neue Anforderungen zum robusteren Schutz der Arbeitnehmer. Diese müssen individuelle Schutzausrüstung und Atemschutzgeräte tragen, die Kleidung muss sicher gereinigt werden, es wird ein Dekontaminationsverfahren geben, und es sind hochwertige Schulungsanforderungen für Arbeitnehmer vorgesehen.

Die Berichterstatterin des Dossiers, Véronique Trillet-Lenoir, verstarb am 9. August 2023, noch vor der endgültigen Annahme der Richtlinie.

Zitat

Der Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Dragoş Pîslaru (Renew, RO), sagte: „Wir sind einer asbestfreien Zukunft einen Schritt näher gekommen. Die heutige Annahme ist Teil des großen Vermächtnisses von Veronique Trillet-Lenoir, die unermüdlich für die Gesundheit der europäischen Bürger gekämpft hat. Diese neuen Asbestvorschriften senken drastisch die Asbestbelastung, der Arbeitnehmer ausgesetzt sind, und schützen sie vor dem gefährlichen Karzinogen. Da es jedoch kein sicheres Maß an Asbestexposition gibt, schützen die neuen Regelungen die Arbeitnehmer auch, indem sie ihnen Schutzausrüstung und Atemschutzgeräte zur Verfügung stellen, um diejenigen zu schützen, die an vorderster Front der Gebäuderenovierungswelle stehen.“

Nächste Schritte

Der Rat muss den Text ebenfalls formal billigen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft tritt.

Quelle: EU-Parlament