Verbraucherschutz - 22. November 2019

Ausweitung des Schlichtungsportfolios der „söp“ auf die Reisebranche begrüßt

BMJV, Pressemitteilung vom 21.11.2019

Ab dem 1. Dezember 2019 können erstmalig private Kundinnen und Kunden der Online-Buchungsplattformen Evaneos, ebookers.com, expedia.de, HolidayCheck, journaway und weg.de bei nicht gelösten Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) einen Schlichtungsantrag stellen.

Dazu erklärt der beamtete Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Gerd Billen:

„Ich freue mich, dass die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. und der Verband Internet Reisevertrieb e.V. ihre Kooperation konkretisiert und den Weg für eine Schlichtung im Online-Reisevertrieb geebnet haben. Verbraucherschlichtung ergänzt den gerichtlichen Rechtsschutz und stellt für alle Verbraucherinnen und Verbraucher ein kostenfreies, schnelles und mit wenig Aufwand verbundenes Angebot dar. Auch die Unternehmen profitieren von diesem Angebot. Sie können durch die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ihren Service verbessern und Kundenbeziehungen stabilisieren. Durch das neue Schlichtungsangebot können künftig Streitigkeiten zwischen Online-Buchungsplattformen und ihren Kundinnen und Kunden fachkundig, effizient und kostengünstig beigelegt werden.“

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) weitet Ihr Schlichtungsangebot auf die Reisebranche aus. Grundlage hierfür ist eine Kooperation mit dem Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR). Die Anträge können online gestellt werden.

Die söp ist eine nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz anerkannte und bei der EU registrierte Verbraucherschlichtungsstelle und arbeitet seit 2009 mit rund 400 Unternehmen aus dem Bereich Personenverkehr zusammen. Sie hat sich auf die speziellen Probleme der Reisebranche spezialisiert und agiert sachlich, unabhängig und neutral mit bundesweiter Zuständigkeit für alle Reisenden, die sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an ein Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr gewandt haben. Durch die konkretisierte Kooperation mit dem VIR fallen erstmals auch Reisevermittler in das Schlichtungsportfolio der söp.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert seit dem Jahr 2018 den Aufbau und den Betrieb einer Schlichtungsstelle für Pauschalreisen. Die Projektfinanzierung läuft bis zum Jahr 2021.