Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.08.2023
Die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten Berufsabschlüsse ist im Jahr 2022 weiter gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden mit einem Zuwachs von 11 % auf 52.300 im Vergleich zum Vorjahr (2021: 46.900) wieder zweistellige Zuwachsraten erreicht, nachdem die Steigerungen in den Jahren 2021 und 2020 mit jeweils +5 % deutlich schwächer ausgefallen waren. Seit 2016 hat sich die Zahl positiv beschiedener Verfahren somit fast verdoppelt: Damals waren lediglich 26 200 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt worden.
Auch die Zahl der Neuanträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses stieg 2022 im Vorjahresvergleich deutlich, und zwar um 13 % auf 49 500 (2021: 43.900). Damit war die Zuwachsrate ähnlich hoch wie in den Jahren vor der Corona-Pandemie (2017 bis 2019 im Durchschnitt +10 %) und die Zahl der Neuanträge überstieg nach einem Rückgang im ersten Pandemiejahr (2020: -2,7 %) das Vor-Corona-Niveau (2019: 43.100). Die Zahl der Neuanträge für ukrainische Berufsabschlüsse stieg im Jahr 2022 trotz der starken Zuwanderung lediglich um 12 % auf 1.500 und erreichte somit das Vor-Corona-Niveau.
Zwei Drittel aller Anerkennungen in medizinischen Gesundheitsberufen
Wie in den Vorjahren waren auch 2022 rund zwei Drittel (35.400) aller anerkannten Berufsabschlüsse im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe zu verzeichnen. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Plus von 13 % (2021: 31.400). Auch hier war die Zuwachsrate zwar stärker als in den Vorjahren (2021: +5 %, 2020: +8 %), blieb aber hinter den Anstiegen der Jahre 2019 und 2018 zurück (+24 % beziehungsweise +27 %).
Seit 2020 werden in Deutschland die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegemit der Ausbildung in der Altenpflege zum einheitlichen Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Die große Mehrheit der 21.000 Anerkennungen entsprechender ausländischer Abschlüsse erfolgte 2022 noch im abzulösenden Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (18.500), 400 Anerkennungen gab es im Beruf Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in. Mit 1.800 Anerkennungen im neuen Beruf Pflegefachfrau/-mann hat sich die Zahl gegenüber 2021 verdoppelt. Insgesamt machen diese drei Berufsbilder 59 % aller anerkannten medizinischen Gesundheitsberufe aus.
Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen am häufigsten anerkannt
Die Rangfolge der am häufigsten anerkannten Berufe hat sich im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr kaum verändert: Sie wird weiterhin angeführt vom Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in mit 18.500 Anerkennungen (2021: 16.000). Mit deutlichem Abstand folgten die Berufe Arzt/Ärztin mit 8.600 (2021: 8.200), Ingenieur/-in mit 2 300 (2021: 2.200), Pflegefachmann/Pflegefachfrau mit 1.800 (2021: 900), Lehrer/-in mit 1.700 (2021: 1.700), und Erzieher/-in mit 1.500 Anerkennungen (2021: 1.300).
Berufsabschlüsse aus Bosnien und Herzegowina am häufigsten anerkannt
Im Jahr 2022 wurden Berufsabschlüsse aus über 170 Ausbildungsstaaten als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Anerkennungen von Abschlüssen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (9.900), übrigem Europa (19.300) und Asien (14.500) lagen deutlich vor den anderen Regionen der Welt. Nach einzelnen Staaten betrachtet wurden Anträge aus Bosnien und Herzegowina (4.500), den Philippinen (4.000) und der Türkei (3.800) am häufigsten positiv beschieden. Aus der Ukraine wurden 1 400 Abschlüsse anerkannt, damit lag die Ukraine auf Rang 12.
Insgesamt 65.900 bearbeitete Anerkennungsverfahren
Insgesamt bearbeiteten die für die Anerkennung zuständigen Stellen im Jahr 2022 rund 65.900 Anerkennungsverfahren (2021: 59.800). Rund vier von fünf Verfahren betrafen reglementierte Berufe (53.900), ein Fünftel nicht reglementierte Berufe (12 100). Der überwiegende Teil (81 %) der bearbeiteten Verfahren unterlag dem Bundesrecht, 19 % dem Landesrecht.
Quelle: Statistisches Bundesamt