EU-Recht - 10. August 2023

Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos: Kommission genehmigt 350-Millionen-Euro-Förderung in Deutschland

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.08.2023

Die Hochleistungsladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge entlang der deutschen Autobahnen kann ausgebaut werden: Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 350 Millionen Euro genehmigt. Sie sieht die Einrichtung von 952 HPC-Punkten an rund 200 Autobahnstandorten vor.

Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen für die Installation der einzelnen HPC-Punkte sowie für den Betrieb der HPC-Infrastruktur gewährt. Sie kann von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur tätig sind. Die Projekte werden im Rahmen eines offenen, wettbewerbsorientierten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens ausgewählt.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft. Besonders beachtete sie dabei Artikel 107 Absatz 3, Artikel c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten unter bestimmten Bedingungen zu fördern, und die Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie von 2022 (CEEAG). Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die deutsche Regelung notwendig und angemessen ist, um die Einführung von HPC-Infrastrukturen in großem Maßstab zu ermöglichen. Zudem wird sie zur Verwirklichung der Ziele der EU im Zusammenhang mit dem grünen Wandel beitragen, insbesondere der Ziele des europäischen Grünen Deal und dem EU-Plan für den grünen Wandel „Fit for 55“.

Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen Anreizeffekt haben wird, da die Begünstigten die entsprechenden Investitionen ohne die öffentliche Unterstützung nicht tätigen würden. Schließlich kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung verhältnismäßig ist, da die Beihilfe auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt ist und keine unangemessenen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben wird. Insbesondere werden die deutschen Behörden sicherstellen, dass die Preise für das Aufladen von Elektrofahrzeugen an den neu errichteten HPC-Punkten denen vergleichbarer bestehender Infrastrukturen entsprechen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zu Wettbewerb unter der Nummer SA.105414 zugänglich gemacht.

Quelle: EU-Kommission