Digitale DATEV-Kanzlei - 28. September 2020

Neue Kriterien für das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2021 wird ab Mitte Januar durch den zuständigen DATEV-Kundenverantwortlichen neu vergeben.

Die Auszeichnung wurde im März 2019 erstmals verliehen. Das Label macht die digitale Kompetenz der Kanzlei bei Mandanten und Nachwuchskräften sichtbar und unterstützt die Positionierung der Kanzlei am Markt. DATEV-Mitglieder, die mit dem DATEV Digitalisierungs-Cockpit digitalisierte Kanzleiprozesse nachweisen können, dürfen das Label führen. Diese erforderlichen Werte werden jährlich neu fixiert.

Die neuen Kriterien

Um das Label 2021 führen zu dürfen, sind die folgenden Kennzahlen ausschlaggebend:

Rechnungswesen

  • Digitalisierungsquote gesamt: ab 70% (2020: 65%)
  • Digitalisierungsquote Bank: unverändert ab 70%
  • Anteil Mandanten mit digitalen Belegen: unverändert ab 40%

Personalwirtschaft

  • Anteil Mandanten mit Arbeiternehmer online: ab 5%
  • Digitalisierungsquote Bewegungsdaten: unverändert ab 10%

Zudem muss ein Kanzleiprofil auf DATEV SmartExperts hinterlegt werden, um das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2021 erhalten zu können. Es wurde darüber hinaus vielfach der Wunsch laut, eine Kennzahl aus dem Bereich DATEV Meine Steuern zu definieren. Aus konzeptionellen und technischen Gründen ist dies aber erst ab 2022 möglich.

Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Kanzleien, die die aktualisierten Werte für das Jahr 2021 erreichen, erhalten das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2021 ab Januar automatisch von DATEV und können damit werben. Bei Fragen und bei der Auswahl der richtigen Maßnahmen zur Digitalisierung der Arbeitsprozesse unterstützt der kundenverantwortliche Mitarbeiter. DATEV empfiehlt ihren Mitgliedern, Kanzleiprozesse weiterhin zu digitalisieren und zu prüfen, ob sie die erweiterten Anforderungen erfüllen.