Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz der Ampel-Regierung zugestimmt. Darin enthalten ist auch die Einführung der E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025.
Für Rechnungen zwischen Unternehmen wird damit bereits in weniger als einem Jahr grundsätzlich die Form einer E-Rechnung obligatorisch. Das Gesetz sieht zwar für Ausgangsrechnungen Übergangsfristen vor, doch der Empfang von E-Rechnungen ist ab dem ersten Tag des nächsten Jahres verpflichtend. Deshalb gilt es, die nötigen Umstellungen nun schnell anzugehen.
Weitere Informationen finden Sie in einer Presse-Information von DATEV.