BFH setzt Vollziehung von Nachzahlungszinsen aus
Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 (BFH, IX-B-21/18).
Mit Beschluss vom 25. April 2018 (IX B 21/18) hat er daher in einem summarischen Verfahren die Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt. Die Entscheidung ist zu §§ 233a, 238 der Abgabenordnung (AO) ergangen. Danach betragen die Zinsen für jeden Monat ein halbes Prozent einer nachzuzahlenden oder zu erstattenden Steuer.