Vollmachts­datenbank - 22. November 2013

Zugriff auf Finanzamtsdaten

Aus Sicht des Berufs­standes kann die Vollmachts­datenbank am 1. Januar 2014 starten, zeitgleich mit der „Voraus­gefüllten Steuer­erklärung“.

DATEV magazin: „Vorausgefüllte Steuererklärung“ und „Vollmachtsdatenbank“ – was steht hinter diesen Begriffen?

Manfred Dehler: Bereits seit Jahren stellt die Finanzverwaltung Überlegungen an, das Massen­veranlagungs­verfahren bei der Einkommensteuer zu vereinfachen und effektiver zu gestalten. Orien­tierungs­punkte sind dabei Veranlagungsformen in den Niederlanden und Dänemark. Dort werden im Massenverfahren dem Steuer­pflichtigen durch die Verwaltung Veranlagungs­vorschläge gemacht, die dieser akzeptieren, ergänzen oder berichtigen kann. Die Verpflichtung, die für die Veranlagung erforderlichen Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu liefern, ist dort allerdings umfassender als in Deutschland.
Die Finanzverwaltung in Deutschland geht mit der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ nun einen ähnlichen Weg, wenn auch in deutlich abgespeckter Form. Es ist – wie man aus der Bezeichnung vielleicht vermuten könnte – kein Veranlagungsvorschlag, sondern stellt lediglich eine Ausfüllhilfe dar. Dem Steuerpflichtigen wird über das ElsterOnline-Portal die Möglichkeit eröffnet, dass auf seinen Wunsch die bereits für ihn bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form vorliegenden Veranlagungsdaten in die entsprechenden Zeilen der Erklärung übernommen werden. Die Überprüfung der Richtigkeit dieser Daten sowie die Erklärung weiterer Einkünfte, Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlicher Belastungen bleibt im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen. Die Vollmachtsdatenbank ist die Antwort des Berufsstandes auf diese Entwicklung. Durch die Vollmachtsdatenbank kann sich jeder Steuerberater für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten seiner Mandanten legitimieren.

Dem Steuerberater bleibt das Geschäftsfeld Steuer­deklaration erhalten.

Damit bleibt dem Steuerberater das Geschäftsfeld Steuer­deklaration erhalten. Die Idee zur Vollmachts­­datenbank wurde zeitgleich mit den oben angeführten Überlegungen der Finanz­verwaltung im Präsidium der Steuer­berater­kammer Nürnberg entwickelt und gemeinsam mit der Steuer­­beraterkammer München und der Bundes­steuer­beraterkammer weiter voran­getrieben. Mittlerweile liegen die erforderlichen Verträge aller Kammern und auch die Zustimmung der Finanz­verwaltung vor, sodass die Vollmachts­­datenbank aus Sicht des Berufs­standes am 1. Januar 2014 starten kann, zeitgleich mit der „Voraus­gefüllten Steuer­erklärung“.

DATEV magazin: Welche Vorteile bietet die Vollmachtsdatenbank für die Steuerberater und ihre Mandanten?

Manfred Dehler: Die elektronische Legitimation des Steuerberaters mit der Vollmachts­datenbank gegenüber der Finanzverwaltung für den Zugriff auf die dort gespeicherten Mandantendaten ist aus verschiedenen Gründen ganz wichtig. Der Mandant muss die ihn betreffenden Daten nicht über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung selbst beschaffen und dann dem Steuerberater übergeben. In einem solchen Fall würde die Bereitschaft, einen Steuerberater zusätzlich zu mandatieren, deutlich geringer werden, wenn nicht sogar in vielen Fällen ganz entfallen. Des Weiteren kann der Berater die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten bereits im Vorfeld überprüfen, denn die Finanzverwaltung übernimmt zwar die elektronisch gelieferten Daten unverändert in die Veranlagung, aber keine Garantie für deren Richtigkeit. Ohne diesen Datenzugriff wäre die Berechnung der Steuerschuld aufgrund der eingereichten Erklärung wohl kaum noch zutreffend möglich. Der Mandant könnte sich dann zu Recht fragen, wozu er den Steuerberater noch braucht. Durch die Verknüpfung von Kanzleiverwaltungsprogrammen, Steuerprogrammen und die Möglichkeit, Untervollmachten für die Mitarbeiter zu erteilen, werden die Arbeitsprozesse in der Kanzlei unterstützt und verbessert.

DATEV magazin: Sind weitere Nutzungen für die Vollmachtsdatenbank über die „Vorausgefüllte Steuererklärung“ hinaus geplant?

Manfred Dehler: Nachdem Hessen mit der Entwicklung des bundesweiten GINSTER-Programms der Finanzverwaltung voraussichtlich erst 2015 fertig sein wird, stellt die Vollmachts­datenbank in ihrer gegenwärtigen Form eine Übergangslösung dar und berechtigt nur zum Abruf der Daten. Durch die Verknüpfung mit GINSTER wird die Verwaltung von Vollmachten auch auf Seiten der Finanzverwaltung elektronisch möglich sein.

DATEV magazin: Wie können die Steuerberater auf die Vollmachtsdatenbank zugreifen?

Manfred Dehler: Der Zugriff erfolgt über die Homepage der jeweiligen Steuerberaterkammer, der der Steuerberater angehört. Dort kann er das Programm Vollmachtsdatenbank aufrufen und sich anmelden. Zur Identifikation ist entweder ein Kammer­mitgliedsausweis (Regelfall) oder eine Smart-Card mit Berufsträger­identifikation erforderlich. Das wird jede Kammer für sich entscheiden.

DATEV magazin: Welche Rolle spielt die DATEV bei der Einführung der Vollmachtsdatenbank?

Manfred Dehler: Die DATEV ist der technische Dienstleister für die Voll­machts­datenbank und wird im Rahmen eines Dienst­­leistungs­­konzessions­­vertrages für den Berufs­stand tätig. Dennoch ist die Voll­machts­datenbank anbieter­neutral aus­gestaltet, das heißt auch Kollegen, die keine DATEV-Mitglieder sind, können die Voll­machts­datenbank nutzen. Bei einem Pilot­projekt der Voll­machts­datenbank haben die beiden bayerischen Kammern München und Nürnberg, die DATEV und die Finanz­ver­waltung sehr eng zu­sammen­ge­arbeitet und dadurch die Grundlage für die Voll­machts­datenbank in ihrer heutigen Form geschaffen.

DATEV magazin: Welche Informationen werden im Rahmen der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ bei der Finanzverwaltung abrufbar sein?

Manfred Dehler: Zurzeit sind bei der Finanzverwaltung folgende Informationen abrufbar: Lohn­steuer­­bescheini­gungen, Renten­bezugs­mitteilungen, Beiträge zu Kranken- und Pflege­­ver­sicherungen (Basis­ab­sicherung), Vor­sorge­aufwendungen (Rürup, Riester) sowie Grund­infor­mationen wie zum Beispiel Name oder Adresse. Nach den Über­legungen der Finanz­verwaltung soll die Verpflichtung zur elek­tronischen Über­mittlung weiterer Daten erweitert werden.

DATEV magazin: Warum sollte der Steuerberater die Vollmachtsdatenbank nutzen?

Manfred Dehler: Die Finanzverwaltung stellt im Rahmen der „Vorausgefüllten Steuerklärung“ für den Datenabruf durch Dritte zwei Legitimations­verfahren zur Verfügung: das e-unlock-Verfahren und das FSC-Verfahren. Es mögen bestimmte Konstellationen denkbar sein, wo diese Art des Zugriffs sinnvoll ist, wie beispielsweise bei nur wenigen betroffenen Fällen. In der Regel wird die Nutzung der Voll­machts­datenbank für den Steuerberater die weitaus bessere Lösung darstellen, da sie den Prozessablauf einer Steuer­beratungs­kanzlei komfortabel unterstützt.

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Weitere Infor­mationen finden Sie in der Infor­mations-Datenbank im Dokument Voll­machts­datenbank: Vorbe­reitung auf die „Voraus­gefüllte Steuer­erklärung (VaSt)“ (Dok.-Nr. 1080468) und unter www.datev.de/esteuern

Zum Autor

Ulrich Gojowsky

Redaktion DATEV magazin

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