Aus Sicht des Berufsstandes kann die Vollmachtsdatenbank am 1. Januar 2014 starten, zeitgleich mit der „Vorausgefüllten Steuererklärung“.
DATEV magazin: „Vorausgefüllte Steuererklärung“ und „Vollmachtsdatenbank“ – was steht hinter diesen Begriffen?
Manfred Dehler: Bereits seit Jahren stellt die Finanzverwaltung Überlegungen an, das Massenveranlagungsverfahren bei der Einkommensteuer zu vereinfachen und effektiver zu gestalten. Orientierungspunkte sind dabei Veranlagungsformen in den Niederlanden und Dänemark. Dort werden im Massenverfahren dem Steuerpflichtigen durch die Verwaltung Veranlagungsvorschläge gemacht, die dieser akzeptieren, ergänzen oder berichtigen kann. Die Verpflichtung, die für die Veranlagung erforderlichen Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu liefern, ist dort allerdings umfassender als in Deutschland.
Die Finanzverwaltung in Deutschland geht mit der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ nun einen ähnlichen Weg, wenn auch in deutlich abgespeckter Form. Es ist – wie man aus der Bezeichnung vielleicht vermuten könnte – kein Veranlagungsvorschlag, sondern stellt lediglich eine Ausfüllhilfe dar. Dem Steuerpflichtigen wird über das ElsterOnline-Portal die Möglichkeit eröffnet, dass auf seinen Wunsch die bereits für ihn bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form vorliegenden Veranlagungsdaten in die entsprechenden Zeilen der Erklärung übernommen werden. Die Überprüfung der Richtigkeit dieser Daten sowie die Erklärung weiterer Einkünfte, Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlicher Belastungen bleibt im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen. Die Vollmachtsdatenbank ist die Antwort des Berufsstandes auf diese Entwicklung. Durch die Vollmachtsdatenbank kann sich jeder Steuerberater für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten seiner Mandanten legitimieren.
Dem Steuerberater bleibt das Geschäftsfeld Steuerdeklaration erhalten.
Damit bleibt dem Steuerberater das Geschäftsfeld Steuerdeklaration erhalten. Die Idee zur Vollmachtsdatenbank wurde zeitgleich mit den oben angeführten Überlegungen der Finanzverwaltung im Präsidium der Steuerberaterkammer Nürnberg entwickelt und gemeinsam mit der Steuerberaterkammer München und der Bundessteuerberaterkammer weiter vorangetrieben. Mittlerweile liegen die erforderlichen Verträge aller Kammern und auch die Zustimmung der Finanzverwaltung vor, sodass die Vollmachtsdatenbank aus Sicht des Berufsstandes am 1. Januar 2014 starten kann, zeitgleich mit der „Vorausgefüllten Steuererklärung“.
DATEV magazin: Welche Vorteile bietet die Vollmachtsdatenbank für die Steuerberater und ihre Mandanten?
Manfred Dehler: Die elektronische Legitimation des Steuerberaters mit der Vollmachtsdatenbank gegenüber der Finanzverwaltung für den Zugriff auf die dort gespeicherten Mandantendaten ist aus verschiedenen Gründen ganz wichtig. Der Mandant muss die ihn betreffenden Daten nicht über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung selbst beschaffen und dann dem Steuerberater übergeben. In einem solchen Fall würde die Bereitschaft, einen Steuerberater zusätzlich zu mandatieren, deutlich geringer werden, wenn nicht sogar in vielen Fällen ganz entfallen. Des Weiteren kann der Berater die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten bereits im Vorfeld überprüfen, denn die Finanzverwaltung übernimmt zwar die elektronisch gelieferten Daten unverändert in die Veranlagung, aber keine Garantie für deren Richtigkeit. Ohne diesen Datenzugriff wäre die Berechnung der Steuerschuld aufgrund der eingereichten Erklärung wohl kaum noch zutreffend möglich. Der Mandant könnte sich dann zu Recht fragen, wozu er den Steuerberater noch braucht. Durch die Verknüpfung von Kanzleiverwaltungsprogrammen, Steuerprogrammen und die Möglichkeit, Untervollmachten für die Mitarbeiter zu erteilen, werden die Arbeitsprozesse in der Kanzlei unterstützt und verbessert.
DATEV magazin: Sind weitere Nutzungen für die Vollmachtsdatenbank über die „Vorausgefüllte Steuererklärung“ hinaus geplant?
Manfred Dehler: Nachdem Hessen mit der Entwicklung des bundesweiten GINSTER-Programms der Finanzverwaltung voraussichtlich erst 2015 fertig sein wird, stellt die Vollmachtsdatenbank in ihrer gegenwärtigen Form eine Übergangslösung dar und berechtigt nur zum Abruf der Daten. Durch die Verknüpfung mit GINSTER wird die Verwaltung von Vollmachten auch auf Seiten der Finanzverwaltung elektronisch möglich sein.
DATEV magazin: Wie können die Steuerberater auf die Vollmachtsdatenbank zugreifen?
Manfred Dehler: Der Zugriff erfolgt über die Homepage der jeweiligen Steuerberaterkammer, der der Steuerberater angehört. Dort kann er das Programm Vollmachtsdatenbank aufrufen und sich anmelden. Zur Identifikation ist entweder ein Kammermitgliedsausweis (Regelfall) oder eine Smart-Card mit Berufsträgeridentifikation erforderlich. Das wird jede Kammer für sich entscheiden.
DATEV magazin: Welche Rolle spielt die DATEV bei der Einführung der Vollmachtsdatenbank?
Manfred Dehler: Die DATEV ist der technische Dienstleister für die Vollmachtsdatenbank und wird im Rahmen eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Berufsstand tätig. Dennoch ist die Vollmachtsdatenbank anbieterneutral ausgestaltet, das heißt auch Kollegen, die keine DATEV-Mitglieder sind, können die Vollmachtsdatenbank nutzen. Bei einem Pilotprojekt der Vollmachtsdatenbank haben die beiden bayerischen Kammern München und Nürnberg, die DATEV und die Finanzverwaltung sehr eng zusammengearbeitet und dadurch die Grundlage für die Vollmachtsdatenbank in ihrer heutigen Form geschaffen.
DATEV magazin: Welche Informationen werden im Rahmen der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ bei der Finanzverwaltung abrufbar sein?
Manfred Dehler: Zurzeit sind bei der Finanzverwaltung folgende Informationen abrufbar: Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen (Basisabsicherung), Vorsorgeaufwendungen (Rürup, Riester) sowie Grundinformationen wie zum Beispiel Name oder Adresse. Nach den Überlegungen der Finanzverwaltung soll die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung weiterer Daten erweitert werden.
DATEV magazin: Warum sollte der Steuerberater die Vollmachtsdatenbank nutzen?
Manfred Dehler: Die Finanzverwaltung stellt im Rahmen der „Vorausgefüllten Steuerklärung“ für den Datenabruf durch Dritte zwei Legitimationsverfahren zur Verfügung: das e-unlock-Verfahren und das FSC-Verfahren. Es mögen bestimmte Konstellationen denkbar sein, wo diese Art des Zugriffs sinnvoll ist, wie beispielsweise bei nur wenigen betroffenen Fällen. In der Regel wird die Nutzung der Vollmachtsdatenbank für den Steuerberater die weitaus bessere Lösung darstellen, da sie den Prozessablauf einer Steuerberatungskanzlei komfortabel unterstützt.
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Weitere Informationen finden Sie in der Informations-Datenbank im Dokument Vollmachtsdatenbank: Vorbereitung auf die „Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ (Dok.-Nr. 1080468) und unter www.datev.de/esteuern