Auch 2015 gab es eine ganze Reihe von skurrilen Urteilen. Testen Sie Ihr Wissen.
1. Die Kostümparty eines gemeinnützigen Karnevalsvereins in der Woche zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch ist
a) von der Körperschaftsteuer befreit
b) von der Umsatzsteuer befreit
c) vollumfänglich steuerpflichtig
2. Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren sind
a) lotteriesteuerpflichtig
b) steuerfrei
c) einkommensteuerpflichtig
3. Der kontinuierliche Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay
a) ist nicht steuerpflichtig
b) unterliegt der Biersteuer
c) unterliegt der Umsatzsteuer
4. Aufwendungen einer Schuhverkäuferin für normale Schuhe
a) sind Werbungskosten
b) sind keine Werbungskosten
c) sind Werbungskosten, wenn die Schuhe anlässlich der beruflichen Tätigkeit angeschafft wurden
5. Das Bestreiten der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ist
a) strafrechtlich relevant
b) rechtsmissbräuchlich
c) eine Eingabe, die gerichtlichen Rechtsschutz auslösen kann
6. Die Kosten eines Berufsfußballers für ein Sky-Abo sind
a) generell vom Arbeitgeber (dem Verein) zu tragen
b) beim Berufsfußballer als Werbungskosten ansetzbar
c) keine Werbungskosten
7. Ein „Räuberischer Aktionär“ ist ein Aktionär, der aktienrechtliche Anfechtungsklagen anstrengt und dadurch die Unternehmenspolitik einer Aktiengesellschaft erheblich stört, um anschließend die Klage gegen eine erhebliche finanzielle Abfindung zurückzunehmen. Ein solcher Aktionär
a) erzielt umsatzsteuerpflichtige sonstige Einkünfte
b) ist lediglich einkommensteuerpflichtig
c) ist lediglich umsatzsteuerpflichtig
8. Bezüglich der Lesbarkeit einer anwaltlichen Unterschrift
a) werden hohe Anforderungen gestellt
b) bestehen keine speziellen Anforderungen
c) können senkrecht-waagrechte Linien ausreichen
9. Die Kosten für das Entmüllen eines „Messie-Hauses“
a) sind abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten
b) mindern die Erbschaftsteuer nicht
c) können anderweitig steuerlich geltend gemacht werden
10.Verkauft eine Finanzdienstleisterin 140 Pelzmäntel auf der Handelsplattform eBay, so
a) ist sie finanztransaktionssteuerpflichtig
b) ist sie umsatzsteuerpflichtig
c) verstößt sie gegen das Tierschutzgesetz
11. Hinsichtlich des Verlegens von Versorgungsleitungen auf einem Kirmesplatz besteht eine Verkehrssicherungspflicht
a) generell
b) nur abends und nachts
c) beim Betrieb der Fahrgeschäfte
12. Die Betreuung einer Hauskatze ist eine haushaltsnahe Dienstleistung
a) ja
b) nein
c) nur, wenn es sich um eine reine Stubenkatze handelt
13. Die Vernichtung von Akten durch das Finanzamt
a) liegt im Ermessen der Behörde
b) ist keine Entschuldigung
c) ist einfach nur Pech für den Steuerpflichtigen
14. Eine Bier-Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten
a) ist wettbewerbsrechtlich verboten
b) ist umsatzsteuerpflichtig
c) unterliegt der Biersteuer
Hier geht es zu den Lösungen.