Sich widersprechende Lohndaten
Wird eine Einkommensteuererklärung in Papierform abgegeben und gleicht das Finanzamt (FA) die Angaben des Steuerpflichtigen zu seinem Arbeitslohn nicht mit dem vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeitslohn ab, kann es vorkommen, dass die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid dadurch zu niedrig erfasst werden.
In einem solchen Fall kann das FA den Fehler trotz § 129 Abgabenordnung (AO) nicht im Nachhinein berichtigen (BFH, VI-R-41/16).
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