- 19. April 2018

Trotz Fehler keine Berichtigung

Sich wider­spre­chen­de Lohn­daten

Wird eine Einkommensteuererklärung in Papierform ab­ge­geben und gleicht das Finanzamt (FA) die Angaben des Steuer­pflichtigen zu seinem Arbeitslohn nicht mit dem vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeits­lohn ab, kann es vorkommen, dass die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Ein­kom­men­steuer­be­scheid dadurch zu niedrig erfasst werden.

In einem solchen Fall kann das FA den Fehler trotz § 129 Abgabenordnung (AO) nicht im Nachhinein berichtigen (BFH, VI-R-41/16).

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