Wirtschaftsprüfer - 20. September 2017

Strategen des Wachstums

In ihrer jetzigen Form ent­wickelte sich die Wirt­schafts­prüfung im 19. Jahr­hun­dert. Ihren Anfang nahm sie aber ver­mut­lich schon 3.000 Jahre früher.

Bereits im alten Babylon, weit vor Beginn unserer Zeitrechnung, herrschte ein reger Handel, und es existierte ein hoch entwickelter Kreditverkehr mit verschiedenen Typen der Buchführung. Die alten Babylonier erkannten auch, dass diese Finanzgeschäfte durch Fachmänner, sozusagen die ersten Wirtschaftsprüfer, kontrolliert werden mussten. Auch im Europa des Mittelalters benötigten die aufblühenden Städte jemanden, der sich um die städtische Rechnungsprüfung kümmerte. Mit dem sich stetig weiterent­wickelnden Handel, dem Beginn der Industrialisierung sowie der Entstehung von Kapitalgesellschaften wurden solche Prüfungstätigkeiten immer bedeutender. Die hamburgische neue Falliten-Ordnung von 1753 war vermutlich das erste Gesetz zu einer Prüfungstätigkeit. Danach sollten Buchhalter zur Abwicklung von Falliten, also Konkursen, hinzugezogen werdsteen. Weitere Regelungen blieben in den deutschen Einzelstaaten lange Zeit aus. Im 19. Jahrhundert konnten Gerichte für Fragen der Buchhaltung die Expertise von vereidigten Sachverständigen einholen, den „Beeidigten Bücherrevisoren“.
Die weitere Entwicklung des Berufs, des Wirtschaftsprüfers war in Deutschland mit dem Aktienrecht verbunden. In der ersten Aktienrechtsnovelle von 1870 wurde nämlich unter anderem festgelegt, dass Aktiengesellschaften über einen Aufsichtsrat verfügen mussten, der wiederum den Jahresabschluss zu kontrollieren und der Hauptversammlung zu berichten hatte. Als dann die zweite Aktienrechtsnovelle im Juli 1884 in Kraft trat, erhielt der Aufsichtsrat per Gesetz umfassende Prüfungspflichten. Allerdings war es möglich, die vorgeschriebene Bilanzprüfung von externen Prüfern durchführen zu lassen. Dies geschah auf freiwilliger Basis. Doch erkannten Unternehmen wie Aufsichtsräte mit der Zeit den Vorteil, wenn sie sich für die interne Prüfung externe Experten an Bord holten.
In der Folge entstanden verschiedene konkurrierende Organisationen und Verbände auf dem Gebiet des Prüfungswesens. Sie bemühten sich um Grundsätze für eine einheitliche und qualifizierte Berufsausübung. Denn mangels staatlicher Kontrolle gab es schwarze Schafe, die unter dem Deckmantel von Revisions- und Treuhandgesellschaften unsaubere Geschäfte betrieben. Ein weiteres Problem: Durch das Fehlen einheitlicher Standards genossen deutsche Prüfungsgesellschaften im Ausland nicht das beste Renommee. Einige deutsche Verbände schlossen sich in den 1920er–Jahren zur Arbeitsgemeinschaft für das Revisions- und Treuhandwesen zusammen. Trotz grundsätzlich gleicher Auffassungen blieb die Arbeitsgemeinschaft nicht frei von Unstimmigkeiten. So konnten sich die Verbände nicht über die Zugangsvoraussetzungen einigen. Einige plädierten für das Akademikerprinzip, andere lehnten dieses strikt ab. Nichtsdestotrotz entstand im August 1930 aus der Arbeitsgemeinschaft das Institut für das Revisions- und Treuhandwesen mit Sitz in Berlin. Institutszweck war laut Satzung unter anderem die „Aufstellung und die Förderung einheitlicher Grundsätze für die Ausübung des Berufes, die Fernhaltung von ungeeigneten Personen und Gesellschaften und die Förderung des Berufsnachweises“. Dabei war der Beruf des Wirtschaftsprüfers bis dato gesetzlich noch gar nicht definiert worden. Dies geschah erst im Jahr darauf.
Dazu muss man wissen, dass in der wirtschaftlich wie politisch schwierigen Zeit der Weimarer Republik viele Firmen trotz scheinbarer solider Bonität zusammenbrachen und Aktiengesellschaften in Konkurs gingen. So kollabierte zum Beispiel im Frühjahr 1929 die Frankfurter Allgemeine Versicherungs AG. Das damals zweitgrößte deutsche Versicherungsunternehmen hatte einen untadeligen Ruf. Tatsächlich aber zockte der Vorstand jahrelang heimlich mit versicherungsfremden und riskanten Finanzgeschäften. Das Buchungswesen half dabei, die Spekulationen zu verschleiern. Selbst der Aufsichtsrat merkte nichts.
Wie die Fachverbände kannte auch der Gesetzgeber das Pro­blem mangelnder Transparenz und Kontrolle. Doch es dauerte, ehe der Staat mit einem Gesetz entgegensteuerte. 1931 erfolgte­ schließlich die Einführung einer verpflichtenden Abschlussprüfung für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien durch unabhängige Prüfer. Für Genossenschaften, das sei hier kurz erwähnt, galt bereits seit 1898 eine Prüfungspflicht. Die Abschlussprüfung selbst legte der Staat 1931 als Vorbehaltsaufgabe in die Hände von Wirtschaftsprüfern beziehungsweise von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Der Berufsstand des Wirtschaftsprüfers wurde Mitte Dezember desselben Jahrs etabliert. Die dazu erlassene Verordnung trug den sperrigen Namen: Erste Verordnung zur Durchführung der aktienrechtlichen Vorschriften der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie. Damit war der Beruf des Wirtschaftsprüfers in Deutschland geboren. Aufgabenbereiche waren in erster Linie die Buch- und Bilanzprüfungen der Aktiengesellschaften, doch auch in vollem Umfang die bisherigen Aufgabengebiete der Bücherrevisoren und Treuhandgesellschaften wie Betriebsprüfung oder Wirtschaftsberatung. Das Institut nannte sich 1932 dementsprechend in Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) um. Mit dem Wirtschaftsprüfer war nun ein neuer freier Beruf von Wirtschaftssachverständigen geschaffen worden, den es ­eigentlich vorher auch schon gab, nur ohne einheitliche Bezeichnung und vorgeschriebene Qualifikationen.

Fotos: fandijki, DigitalVision Vectors, PGMart / Getty Images

MEHR DAZU

Franz, Heike: Zwischen Markt und Profession. Betriebswirte in Deutschland im Spannungsfeld von Bildungs- und Wirtschaftsbürgertum (1900–1945), Göttingen 1998.

IDW (Hg.): 75 Jahre Wirtschaftsprüfer im IDW – Gemeinsam denken, gemeinsam gestalten, gemeinsam verantworten, Düsseldorf 2007.

Meisel, Bernd Stefan: Geschichte der deutschen Wirtschaftsprüfer. Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte vor dem Hintergrund einzel- und gesamtwirtschaftlicher Krisen, Köln 1992.

Markus, Hugh Brian: Der Wirtschaftsprüfer. Entstehung und Entwicklung des Berufes im nationalen und internationalen Bereich, München 1996.

Zu den Autoren

IW
Irene Wallner

Neumann & Kamp,
Historische Projekte

Weitere Artikel der Autorin
TB
Tobias Birken

Neumann & Kamp Historische Projekte

Weitere Artikel des Autors