Erbschaftsteuer - 19. August 2017

Pflegefreibetrag der Kinder

Erbe kann Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen

Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Leb­zeiten gepflegt, ist es berechtigt, den sogenannten Pflegefreibetrag nach dessen Ableben in Anspruch zu nehmen. Dem steht auch nicht die allgemeine Unter­halts­pflicht zwischen Personen entgegen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind.
Der Erbe kann den Freibetrag nach dem Urteil des BFH sogar dann in Anspruch nehmen, wenn der Erblasser zwar pflegebedürftig, aber aufgrund eigenen Vermögens im Einzelfall nicht ­unterhaltsberechtigt war (BFH, II-R-37/15).

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