- 25. Mai 2016

Nachrichten Steuer und Recht

Fahrtkosten +++ Prozesskosten +++ Nachrichten-Ticker

Fahrtkosten

Vermietung und Verpachtung

Fahrtkosten

Fahrtkosten zu Vermietungsobjekten sind für Vermieter als Werbungskosten in voller Höhe abziehbar.

Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer Pauschale von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die ungünstigere Entfernungspauschale (0,30 Euro nur für jeden Entfernungskilometer) ist aber dann anzuwenden, wenn das Vermietungsobjekt ausnahmsweise die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist. Das hat der BFH klargestellt (BFH, IX R 18/15). Im Streitfall sanierte der Steuerpflichtige mehrere Wohnungen und ein Mehrfamilienhaus und suchte die hierfür eingerichteten Baustellen 165-mal beziehungsweise 215-mal im Jahr auf. Aufgrund der Vielzahl der Fahrten zu beiden Objekten kam das Finanzamt (FA) zum Ergebnis, dass der Steuerpflichtige am Ort der Vermietungsobjekte seine regel­mäßige Tätig­keits­stätte habe. Die Fahrtkosten waren daher nach Ansicht des FA nur in Höhe der Ent­fer­nungs­pau­schale abziehbar. Der BFH bestätigte diese Ansicht.

Prozesskosten

Schmerzensgeld

Prozesskosten

Keine außergewöhnlichen Belastungen: Kosten eines Zivilprozesses wegen Schmerzensgelds.

Der BFH hat entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmer­zens­geld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, keine außer­ge­wöhn­lichen Be­las­tun­gen sind (BFH, VI-R-7/14). Denn es sollen nur zwangsläufige Mehr­auf­wen­dun­gen für den exis­tenz­not­wen­digen Grundbedarf steuermindernd berücksichtigt werden. Zwar kann sich ein Steuerpflichtiger nach einem verlorenen Zivilprozess der Zahlung der Prozesskosten aus recht­lichen Gründen nicht entziehen. Das reicht für den Abzug dieser Kosten als außer­ge­wöhn­liche Belastung aber nicht aus, weil das Ereignis, das die Prozessführung auslöste, nicht zwangsläufig war.

Nachrichten-Ticker

Nachrichten-Ticker

Einkommensteuer/Lohnsteuer

Abgeltung von unfallbedingten Krankheitskosten

Zu den durch die Entfernungspauschale abgegoltenen Unfallkosten zählen nicht nur Re­pa­ra­tur­kosten eines Pkw, sondern auch Behandlungs- beziehungsweise Krankheitskosten, die durch einen Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (mit-)verursacht wurden (FG Rheinland-Pfalz, 1-K-2078/15).

Altersentlastungsbetrag ist keine Diskriminierung

Der Umstand, dass der Altersentlastungsbetrag erst ab einem Alter von 64 Jahren gewährt wird, ist keine ­unzulässige Ungleichbehandlung jüngerer Steuerpflichtiger (FG Münster, 10-K-1979/15-E).

Regelmäßige Arbeitsstätte eines Außendienstmitarbeiters

Sucht ein Außendienstmonteur arbeitstäglich den Betriebssitz seines Arbeitgebers auf und fährt von dort aus mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte an, stellt der Betriebssitz seine regel­mäßi­ge Arbeitsstätte dar mit der Folge, dass die Fahrtkosten nur in Höhe der Ent­fer­nungs­pau­schale ab­zugs­fähig sind. Dies hat das FG Münster entschieden (FG Münster, 11-K-3235/14-E).

Steuerliches Verfahrensrecht

Steueransprüche verjähren nicht am Wochenende

Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächst­fol­gen­den Werktags (BFH, VI-R-14/15).

Gewerbesteuer

Währungsverluste bei Investition in Auslandsbetriebsstätten

Ist eine deutsche Personengesellschaft (Oberpersonengesellschaft) an einer ausländischen Per­so­nen­gesellschaft beteiligt, mindert ein Währungsverlust aus der Liquidation der aus­län­dischen Unterpersonengesellschaft nicht den im Inland steuerpflichtigen Gewerbeertrag (BFH, I-R-13/14).

Arbeitsrecht

Zugang zum Internet und Telefonanschluss für den Betriebsrat

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten (BAG, 7-ABR-50/14).

Abfindungsprogramm nach Windhundprinzip ist zulässig

Es bestehen keine rechtlichen Bedenken, wenn der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Kon­zern­be­triebs­rat Mitarbeitern das Ausscheiden gegen Abfindung anbietet, die Anzahl der aus­schei­den­den Mitarbeiter begrenzt und die Auswahl nach dem zeitlichen Eingang der Meldungen trifft (LAG Düsseldorf, 14-Sa-1344/15).