- 17. Dezember 2015

Nachrichten Steuer und Recht

Abzug von Betriebsausgaben +++ Anspruch auf Kindergeld +++ Nachrichten-Ticker

Abzug von Betriebsausgaben

Dienst-PKW für selbstständige Tätigkeiten

Abzug von Betriebsausgaben

Kein Abzug von Betriebsausgaben für Arbeitnehmer, die den Dienstwagen für selbstständige Tätigkeiten nutzen.

Der BFH hat entschieden (BFH, III-R-33/14), dass ein Arbeitnehmer, der einen vom Arbeitgeber überlassenen PKW auch für seine selbstständige Tätigkeit nutzt, keine Betriebsausgaben für den PKW abziehen kann, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des PKW getragen hat und die private Nutzungsüberlassung nach der sogenannten 1-%-Regelung versteuert worden ist. Der Abzug von Betriebsausgaben im Rahmen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit setzt voraus, dass beim Steuerpflichtigen selbst und nicht bei Dritten Aufwendungen entstanden sind. Die Aufwendungen müssen zudem durch die selbstständige Tätigkeit veranlasst worden sein.

Anspruch auf Kindergeld

Konsekutives Masterstudium

Anspruch auf Kindergeld

Wenn das Masterstudium Teil der einheitlichen Erstausbildung ist, bleibt Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Der BFH hat entschieden (BFH, VI-R-9/15), dass ein Masterstudium Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vor­angegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sogenanntes konsekutives Masterstudium). Unter diesen Voraussetzungen besteht auch nach Abschluss eines Bachelorstudiengangs ein Anspruch auf Kindergeld. Nach der ab 2012 geltenden Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist Kindergeld weiterhin für ein in Ausbildung befindliches Kind zu gewähren, solange es nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um eine Erst-, Zweit- oder Drittausbildung handelt. Der Anspruch entfällt, wenn das Kind nach seiner Erstausbildung neben einer weiteren Ausbildung regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Der BFH entschied nun, dass im Streitfall das im Anschluss an das Bachelorstudium durchgeführte Masterstudium noch als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu werten ist.

Nachrichten-Ticker

Nachrichten-Ticker

Umsatzsteuer

Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds

Das BMF hat die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds an die durch das AIFM-Umsetzungsgesetz eingeführten Neuerungen angeglichen. Der Umfang der umsatzsteuerfreien Verwaltungsleistungen wurde durch die Neuregelung weitgehend unverändert aufrechterhalten, aber an die geänderten Begrifflichkeiten angepasst (BMF, III C 3 – S-7160h/12/10001).

Einkommensteuer/Lohnsteuer

Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen

Der BFH hat entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast bei der Ermittlung des Gewinns einer Personengesellschaft zu berücksichtigen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BFH, IV-R-8/13).

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw. Dienstleistungen

Zur Anwendung der Steuerermäßigungsregelung des § 35a EStG gilt: Bei Schornsteinfegerleistungen bestehen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren. Das BMF setzt in einem aktuellen Schreiben die neuere Rechtsprechung des BFH um (BMF, IV C 4 – S-2296-b/07/0003:007).

Steuerliches Verfahrensrecht

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog in Bezug auf die Kürzung der Beiträge zur Krankenversicherung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG um Bonuszahlungen der Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten aktualisiert (BMF, IV A 3 – S-0338/07/10010).

Arbeitsrecht

Sozialplanabfindung – Benachteiligung wegen Behinderung

Eine unmittelbar an das Merkmal der Behinderung anknüpfende Bemessung einer Sozialplanabfindung ist unwirksam, wenn sie schwerbehinderte Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern, die in gleicher Weise wie sie von einem sozialplanpflichtigen Arbeitsplatzverlust betroffen sind, schlechter stellt (BAG, 1-AZR-938/13).

Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden, wenn mit der Anknüpfung an den Statusunterschied gleichzeitig auf einen Lebenssachverhalt abgestellt wird, der geeignet ist, die Ungleichbehandlung sachlich zu rechtfertigen (BAG, 3-AZR-575/14).

Miet-/Immobilienrecht

Mieterhöhung bei Wohnflächen-abweichung/Beachtung der Kappungsgrenze

Der BGH hat – unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben ist und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist (BGH, VIII-ZR-266/14).