Abzug von Betriebsausgaben +++ Anspruch auf Kindergeld +++ Nachrichten-Ticker
Abzug von Betriebsausgaben
Dienst-PKW für selbstständige Tätigkeiten
Abzug von Betriebsausgaben
Kein Abzug von Betriebsausgaben für Arbeitnehmer, die den Dienstwagen für selbstständige Tätigkeiten nutzen.
Der BFH hat entschieden (BFH, III-R-33/14), dass ein Arbeitnehmer, der einen vom Arbeitgeber überlassenen PKW auch für seine selbstständige Tätigkeit nutzt, keine Betriebsausgaben für den PKW abziehen kann, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des PKW getragen hat und die private Nutzungsüberlassung nach der sogenannten 1-%-Regelung versteuert worden ist. Der Abzug von Betriebsausgaben im Rahmen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit setzt voraus, dass beim Steuerpflichtigen selbst und nicht bei Dritten Aufwendungen entstanden sind. Die Aufwendungen müssen zudem durch die selbstständige Tätigkeit veranlasst worden sein.
Anspruch auf Kindergeld
Konsekutives Masterstudium
Anspruch auf Kindergeld
Wenn das Masterstudium Teil der einheitlichen Erstausbildung ist, bleibt Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Der BFH hat entschieden (BFH, VI-R-9/15), dass ein Masterstudium Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sogenanntes konsekutives Masterstudium). Unter diesen Voraussetzungen besteht auch nach Abschluss eines Bachelorstudiengangs ein Anspruch auf Kindergeld. Nach der ab 2012 geltenden Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist Kindergeld weiterhin für ein in Ausbildung befindliches Kind zu gewähren, solange es nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um eine Erst-, Zweit- oder Drittausbildung handelt. Der Anspruch entfällt, wenn das Kind nach seiner Erstausbildung neben einer weiteren Ausbildung regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Der BFH entschied nun, dass im Streitfall das im Anschluss an das Bachelorstudium durchgeführte Masterstudium noch als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu werten ist.
Nachrichten-Ticker
Nachrichten-Ticker
Umsatzsteuer
Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds
Das BMF hat die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds an die durch das AIFM-Umsetzungsgesetz eingeführten Neuerungen angeglichen. Der Umfang der umsatzsteuerfreien Verwaltungsleistungen wurde durch die Neuregelung weitgehend unverändert aufrechterhalten, aber an die geänderten Begrifflichkeiten angepasst (BMF, III C 3 – S-7160h/12/10001).
Einkommensteuer/Lohnsteuer
Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen
Der BFH hat entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast bei der Ermittlung des Gewinns einer Personengesellschaft zu berücksichtigen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BFH, IV-R-8/13).
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw. Dienstleistungen
Zur Anwendung der Steuerermäßigungsregelung des § 35a EStG gilt: Bei Schornsteinfegerleistungen bestehen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren. Das BMF setzt in einem aktuellen Schreiben die neuere Rechtsprechung des BFH um (BMF, IV C 4 – S-2296-b/07/0003:007).
Steuerliches Verfahrensrecht
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog in Bezug auf die Kürzung der Beiträge zur Krankenversicherung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG um Bonuszahlungen der Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten aktualisiert (BMF, IV A 3 – S-0338/07/10010).
Arbeitsrecht
Sozialplanabfindung – Benachteiligung wegen Behinderung
Eine unmittelbar an das Merkmal der Behinderung anknüpfende Bemessung einer Sozialplanabfindung ist unwirksam, wenn sie schwerbehinderte Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern, die in gleicher Weise wie sie von einem sozialplanpflichtigen Arbeitsplatzverlust betroffen sind, schlechter stellt (BAG, 1-AZR-938/13).
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden, wenn mit der Anknüpfung an den Statusunterschied gleichzeitig auf einen Lebenssachverhalt abgestellt wird, der geeignet ist, die Ungleichbehandlung sachlich zu rechtfertigen (BAG, 3-AZR-575/14).
Miet-/Immobilienrecht
Mieterhöhung bei Wohnflächen-abweichung/Beachtung der Kappungsgrenze
Der BGH hat – unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben ist und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist (BGH, VIII-ZR-266/14).