Nun ist der Weg frei in die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
nach langer politischer Diskussion machte der Gesetzgeber zum Ende der vergangenen Legislaturperiode dann doch noch den Weg frei. Durch Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) steht den freien Berufen jetzt eine Gesellschaftsform zur Verfügung, die nahezu perfekt auf die Bedürfnisse der gemeinsamen Berufsausübung ausgerichtet ist.
Diese Personengesellschaft, gewürzt mit einer Prise Haftungsstruktur analog den Kapitalgesellschaften, ist – sozusagen als Hybrid – vor allem für Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine wettbewerbsfähige Alternative zu anderen Rechtsformen, insbesondere zur englischen Limited Liability Partnership (LLP).
Denn sie verbindet die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit der Beschränkung der Haftung für fehlerhafte Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen.
Im Titelthema werden die Voraussetzungen beschrieben, die man bei Gründung einer PartGmbB beachten muss, aber auch die Wege skizziert, die man gehen sollte, sofern der Umstieg von einer klassischen Sozietät (GbR), einer bisherigen PartG oder gar einer GmbH in die neue Gesellschaft angedacht ist.
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Markus Korherr
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