- 17. März 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Nun ist der Weg frei in die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

nach langer politischer Diskussion machte der Gesetzgeber zum Ende der vergangenen Legis­latur­periode dann doch noch den Weg frei. Durch Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit be­sch­ränkter Berufshaftung (PartGmbB) steht den freien Berufen jetzt eine Gesellschaftsform zur Ver­fügung, die nahezu perfekt auf die Bedürfnisse der gemeinsamen Berufsausübung ausgerichtet ist.
Diese Personengesellschaft, gewürzt mit einer Prise Haftungsstruktur analog den Kapital­gesell­schaften, ist – sozusagen als Hybrid – vor allem für Rechts- und Patent­anwälte, Steuer­berater und Wirt­schafts­prüfer eine wett­bewerbs­fähige Alter­native zu anderen Rechts­formen, ins­be­sondere zur eng­lischen Limited Liability Partnership (LLP).
Denn sie verbindet die steuer­lichen Vorteile einer Personen­gesell­schaft mit der Be­schränkung der Haftung für fehler­hafte Berufs­aus­übung auf das Gesell­schaftsvermögen.
Im Titelthema werden die Voraussetzungen beschrieben, die man bei Gründung einer PartGmbB beachten muss, aber auch die Wege skizziert, die man gehen sollte, sofern der Umstieg von einer klassischen Sozietät (GbR), einer bisherigen PartG oder gar einer GmbH in die neue Gesellschaft angedacht ist.

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Markus Korherr

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